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Stand: 12.10.2007



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Rechtsgutachten zur ICAO-Vollversammlung

Das BMU beauftragte Herrn Prof. Pache, Lehrstuhlinhaber für Staatsrecht, Völkerrecht, internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Universität Würzburg mit der Untersuchung der Frage, inwieweit mögliche Beschlüsse der ICAO-Vollversammlung, die im September 2007 stattfand, für die EU in Hinblick auf die Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem, rechtsverbindlich sind. Es waren im Vorfeld verschiedene Möglichkeiten denkbar, wie die Vollversammlung endet. Denkbar waren vor allem folgende Optionen.

  • Eine Resolution wird verabschiedet, die eine Formulierung enthält, die die Einbeziehung anderer Fluggesellschaften nur im gegenseitigen Einverständnis zulässt.
  • Eine Resolution mit einem für die EU kritischen Paragrafen wird verabschiedet, die EU äußert aber im Abschlussdokument ihren Vorbehalt zu der betreffenden Passage.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Ergebnisse der ICAO-Vollversammlung für die EU nicht rechtsverbindlich sind. Die Resolution der ICAO wäre selbst dann völkerrechtlich unverbindlich, falls die EU keinen formalen Vorbehalt in die Resolution aufnehmen hätte lassen, was sie tat (Option 2).
Auch andere Rechtsprinzipien (z.B. implied-powers-Lehre) führen ebenfalls nicht dazu, dass die Regelungen völkerrechtlich verbindlich sind. Durch die Resolution der ICAO vom September 2007 entsteht somit kein rechtlich verbindliches Hindernis für die EU, den Flugverkehr wie geplant unter Einbeziehung von Drittstaaten in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen.

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