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Stand: 28.12.2011
Partikelfilter-Nachrüstung wird ab dem 1. Januar 2012 wieder gefördert
Für das Programm stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen somit für rund 90.000 Nachrüstungen. Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) in Eschborn. Es können Nachrüstungen gefördert werden, die ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 durchgeführt werden. Die Antragstellung beim BAFA ist ab dem 1. Februar 2012 möglich.
Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren. Auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erhöht sich durch eine Nachrüstung.
| Die Daten zur Fördermöglichkeit im Überblick | |
|---|---|
| Fördermöglichkeit: | 330 Euro per Zuschuss |
| Antragsfrist: | 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 |
| Anträge (ab 1. Februar 2012): | unter |
| Zeitraum für die Nachrüstung: | |
| 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 | |
| Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs: | |
| Diesel-Pkw: | vor dem 1. Januar 2007 |
| leichtes Nutzfahrzeug: | vor dem 17. Dezember 2009 |
| Weitere Voraussetzung: | Nach Nachrüstung mit einem Partikelfilter entspricht das Fahrzeug einer festgelegten Partikelminderungsstufe oder -klasse. |
Auskunft und Anträge:
-
So kommen Sie zu Ihrem Zuschuss:
Was muss ich tun, um die 330,- € zu erhalten?Zuerst sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Diesel-Fahrzeug förderfähig ist. Schauen Sie dafür in die Zulassungspapiere Ihres Fahrzeugs. Um den Zuschuss zu bekommen, muss Ihr Pkw bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein. Diese Bedingung gilt auch für die Förderung von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen.
Anders sieht es bei leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) aus. Sie müssen in den Zulassungsdokumenten als "Lkw" oder Fahrzeug der Klasse "N1" ausgewiesen und bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein. Falls Ihr Fahrzeug diese Vorraussetzung erfüllt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen, um Ihren Zuschuss zu bekommen:
- Rufen Sie Ihre Werkstatt an, um zu klären, ob und wann Sie Ihr Diesel-Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten lassen können. Auch im Internet - beispielsweise unter
www.feinstaubplakette.de - können Sie sich informieren, welche Partikelfilter für Ihr Fahrzeug angeboten werden und welche Umweltplakette Sie damit erhalten. Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt, die zur Durchführung von Abgasuntersuchungen berechtigt ist, nachrüsten. Sie bescheinigt Ihnen den Einbau des Partikelfilters mit einer Abnahmebescheinigung. - Mit dieser Abnahmebescheinigung gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde. Dort lassen Sie den nachträglich eingebauten Partikelfilter in Ihren Fahrzeugschein eintragen. Achten Sie bitte darauf, dass man Ihnen das Datum in Ihren Fahrzeugschein einträgt, an dem der Partikelfilter eingebaut wurde.
- Füllen Sie den unter www.bafa.de eingestellten Förderantrag aus und übermitteln Sie diesen Antrag elektronisch an das BAFA. Anschließend drucken Sie das Antragsformular aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit einer Kopie Ihres geänderten Fahrzeugscheins bis spätestens 15. Februar 2013 (Eingangsdatum für die vollständigen Antragsunterlagen) per Post an das BAFA. Unternehmen müssen darüber hinaus die unterschriebene "De-minimis"-Erklärung einreichen. Falls Sie keine Möglichkeit haben das Internet zu nutzen, können Sie das Antragsformular auch schriftlich beim BAFA anfordern (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 514, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn; Fax: 06196 908 777).
- Haben Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, erhalten Sie vom BAFA einen Zuwendungsbescheid und nach ca. vier bis sechs Wochen haben Sie die 330 Euro auf Ihrem Konto.
- Rufen Sie Ihre Werkstatt an, um zu klären, ob und wann Sie Ihr Diesel-Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten lassen können. Auch im Internet - beispielsweise unter
- Hotline des BAFA: 06196 - 908 471 (für Anrufe fallen Festnetzgesprächskosten an).
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Fragen und Antworten:
www.bafa.de
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Überblick über Nachrüstsysteme:
www.feinstaubplakette.de,
www.feinstaub.gtue.de
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