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Dieselruß
Stand: 20.12.2007
Wer hilft bei fehlerhaften Rußpartikelfiltern?
In einer gemeinsamen Aktion haben der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine verbraucherfreundliche
Kulanzregelung vereinbart, die den Besitzern von Diesel-PKW helfen soll, in deren Fahrzeug ein fehlerhaftes Partikelfiltersystem eingebaut wurde.
Werkstätten und Handel haben zugesagt, die fehlerhaften Systeme kostenlos gegen funktionierende Filtersysteme auszutauschen, so dass für den Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sollten Sie vom Einbau fehlerhafter Partikelfiltersysteme betroffen sein, bitten Sie Ihre Werkstatt um einen entsprechenden Austausch. Sollte ein sofortiger Austausch nicht möglich sein, wird Ihnen ein Gutschein für eine spätere Nachrüstung ausgehändigt.
Kommt es dennoch zu Problemen bei der praktischen Umsetzung, haben sowohl GVA als auch ZDK und die Firma A.T.U. ihre Unterstützung zugesagt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Bundesumweltministerium keine Möglichkeit haben, direkt auf eine Kfz-Werkstatt einzuwirken. In konkreten Beschwerdefällen wenden Sie sich daher bitte an:
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Zentralverband (ZDK)
schuster@kfzgewerbe.de.
Oder wenn es sich um eine A.T.U.-Werkstatt handelt an:
A.T.U Auto-Teile-Unger
Handels GmbH & Co. KG
beschwerdemanagement.qm@de.atu.eu
Weitere Informationen:
-
www.diesel-filter-tausch.de -
BMU-Presseinformation: Steuervorteil bleibt erhalten -
Themenliste: Alle Informationen zum Dieselruß und Partikelfilter
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