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Umweltprüfungen UVP/SUP
Neue Rechtsvorschriften
Stand: 30. Juni 2005
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)
Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) ist am 29. Juni 2005 in Kraft getreten (BGBl. 2005, Teil I S. 1746). Es dient unter anderem der Umsetzung der am 21.06.2001 in Kraft getretenen
EG-Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog.
SUP-Richtlinie) in das deutsche Recht. Das SUPG sieht vor, dass bestimmte Pläne und Programme zukünftig vor ihrem Erlass einer vertieften Überprüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterzogen werden. Damit können nachteilige Umweltfolgen einer Planung bereits frühzeitig im Planungsprozess erkannt und berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände gestärkt. Eine Strategische Umweltprüfung ist künftig bei wichtigen umweltbedeutsamen Planungsverfahren, wie etwa die Bundesverkehrswegeplanung, die Raumordnungsplanung, Bauleitpläne, Landschaftsplanungen, Planungen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sowie Abfallwirtschaftspläne, durchzuführen.
Die Vorschriften zur SUP wurden so ausgestaltet, dass den Planungsbehörden eine unkomplizierte, effiziente und verfahrensökonomische Umweltprüfung ermöglicht wird. Ausdrücklich vorgesehen ist beispielsweise eine Verknüpfung mit anderen im Planungsprozess erforderlichen Prüfverfahren sowie der Rückgriff auf Daten und Erkenntnisse, die bei der Behörde bereits vorhanden sind. Hierdurch werden die Verfahren von Doppelprüfungen und überflüssigem Ermittlungsaufwand entlastet.
Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service von
www.bundesanzeiger.de. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden.
Aktuelle Fassung des UVPG
Das SUPG ändert im Wesentlichen das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Um dem Rechtsanwender die Orientierung zu erleichtern, ist zusammen mit dem SUPG auch eine Neufassung des UVPG, die sämtliche seit 2001 vorgenommene Änderungen einschließlich der neuen SUP-Bestimmungen umfasst, bekannt gemacht worden (BGBl. 2005, Teil I, S. 1757). Eine Änderung der Anlage 3 zum UVPG erfolgte durch Artikel 2 des am 30. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die aktuelle Fassung des UVPG enthält diese Änderung bereits.
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