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Stand: September 2005



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Empfehlungen des BMU vom 2. August 2004 für Vollzugshinweise der Länder zur unmittelbaren Anwendung der SUP-Richtlinie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 2. August 2004 Empfehlungen für Vollzugshinweise der Länder zur unmittelbaren Anwendung der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG) zur Verfügung gestellt.

Die SUP-Richtlinie war bis zum 21. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen. Eine Umsetzung ist auf Bundesebene durch das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG, BGBl. 2005, Teil I, S. 1746) sowie für den Bereich des Bau- und Raumordnungsrechts durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1395) erfolgt.

Bis zu einer vollständigen Umsetzung auf Landesebene sind die Bestimmungen der SUP-Richtlinie nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch Bund und Länder von den zuständigen Behörden unmittelbar anzuwenden. Dies bedeutet, dass für bestimmte Pläne und Programme eine Strategische Umweltprüfung nach den Anforderungen der SUP-Richtlinie durchzuführen ist.

Die vorliegenden Empfehlungen für Vollzugshinweise sollen eine erleichterte Handhabung der Bestimmungen der SUP-Richtlinie ermöglichen.


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