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Umweltprüfungen UVP/SUP
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Stand: August 2006
Erläuterung zur Anwendung von Artikel 2 Abs. 3 der UVP-Richtlinie
(informelle Übersetzung des Leitfadens durch das Bundesumweltministerium)
Der vorliegende Leitfaden soll den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Entscheidung helfen, wann und unter welchen Umständen Art. 2 Abs. 3 der UVP-Richtlinie angewendet werden sollte. Er wurde von UVP-Fachleuten aus den Mitgliedstaaten der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie dem Generaldirektorat Umwelt der Europäischen Kommission erstellt.
In diesem Leitfaden werden lediglich die von den Diensten der Kommission vertretenen Ansichten dargelegt, es handelt sich daher nicht um ein rechtverbindliches Dokument. Weiterhin ist die derzeitige Fassung nicht endgültig, sondern kann künftig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse mit der Umsetzung der UVP-Richtlinie und unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen des Fallrechts geändert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auslegung einer Richtlinie eine Angelegenheit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist.
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