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Stand: September 2005



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Deutschland - Niederlande: 'Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung

Das am 10. September 1997 in Kraft getretene UN ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) sieht bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für die in der Konvention genannten Projekte bei möglichen erheblichen nachteiligen grenzüberschreitenden Auswirkungen eine gleichwertige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit des Nachbarlandes vor.


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