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Stand: 28. Juli 2005



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Empfehlungen des BMU für Vollzugshinweise der Länder zur unmittelbaren Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 2003/35/EG zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten war bis zum 25. Juni 2005 in nationales Recht umzusetzen.

Zur Umsetzung liegen zwei Referentenentwürfe vor, die von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden sind. Insbesondere bei den Regelungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes können sich noch Änderungen ergeben.

Nach Prüfung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind die Bestimmungen der Richtlinie 2003/35/EG zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu verfristeten Richtlinien inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt. Diese Bestimmungen sind deshalb bis zur vollständigen gesetzlichen Umsetzung durch Bund und Länder von den zuständigen Behörden unmittelbar anzuwenden. Die Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dienen der erleichterten Handhabung für den Vollzug durch die Landesbehörden.

Anhänge:
- Anhang 1: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung: Richtlinie 2003/35/EG
- Anhang 2: Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) (Stand: 30. Juni 2005) (PDF-Dokument)
- Anhang 3: Zur unmittelbaren Wirkung von EG-Richtlinien (PDF-Dokument)


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.