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Zugang zu Umweltinformationen
Zugang zu Gerichten
Zugang zu Gerichten
Die "dritte Säule" der Aarhus-Konvention betrifft den Zugang zu Gerichten. Die Konvention verfolgt damit zwei
wesentliche Ziele:
Sie soll garantieren, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auf den Zugang zu Informationen und Beteiligung
notfalls auch gerichtlich durchsetzen können. Damit sorgt der Zugang zu Gerichten für die effektive Durchsetzung der
Bestimmungen der ersten und zweiten Säule der Konvention.
Darüber hinaus soll die "dritte Säule" zur Durchsetzung "umweltbezogener" Rechtsvorschriften der
einzelnen Vertragsstaaten beitragen, indem unter bestimmten Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürgern als auch
Umweltverbänden das Recht eingeräumt wird, Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen von Behörden auf
Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen überprüfen zu lassen.
Anzahl aller Einträge: 3
1-3
Datum
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Bereich
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Titel / Überschrift
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| Aktuell | Publikation | Handbook on Access to Justice |
| 24.10.2003 | EG-Rechtsvorschrift | Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten |
| Aktuell | Sonstiges | Verbandsklagerecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz |
Anzahl aller Einträge: 3
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