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Umweltinformationsgesetz
Das Umweltinformationsgesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen für Bürgerinnen und Bürger. Es verpflichtet alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz setzt die neugefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU um und ist am 14.02.2005 in Kraft getreten.
Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die Textversion [http://bundesrecht.juris.de/uig_2005] sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
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Weitere Informationen:
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Umweltinformations-
richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 (Richtlinie 2003/4/EG) [/umweltinformation/zugang_zu_umweltinformationen/regelungen/doc/print/2882.php]
