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Stand: Oktober 2009



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Bericht der Bundesrepublik Deutschland über die bei der Anwendung der Richtlinie 2003/4/EG
über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen gewonnenen Erfahrungen

Die Richtlinie wurde auf Bundes- und auf Länderebene umgesetzt.

Auf Bundesebene erfolgte die Umsetzung durch das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) vom 22. Dezember 2004, das am 14. Februar 2005 in Kraft getreten ist. Das Gesetz gilt für die informationspflichtigen Stellen des Bundes. Die Kosten für die Gewährung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz sind in der Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG-Kostenverordnung) geregelt, die auf Grundlage von § 12 Absatz 3 UIG erlassen wurde.

Auf Länderebene wurde die Richtlinie durch die Umweltinformationsgesetze der Bundesländer umgesetzt. Diese finden auf die informationspflichtigen Stellen der Länder sowie der Kommunen Anwendung. Die Länder haben die Kosten für den Informationszugang zudem jeweils selbst geregelt (s. dazu unter Punkt 6). Im Einzelnen wurde die Umweltinformationsrichtlinie auf Landesebene durch Gesetze und Verordnungen umgesetzt.


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