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Umweltinformationsgesetz
Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Das regelt das neue Umweltinformationsgesetz, das am 14.02.2005 in Kraft getreten ist.
(Auszug aus der Pressemitteilung vom 14.02.2005)
Weitere Informationen:
Umweltinformationsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 (Richtlinie 2003/4/EG)
Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die
Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
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