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Stand: September 2010

Wiederansiedelung des Europäischen Störs in Deutschland

Nationaler Störaktionsplan veröffentlicht

Im September 2010 wurde der "Nationale Aktionsplan zum Schutz und zur Erhaltung des Europäischen Störs" als Broschüre veröffentlicht; er ist auch in elektronischer Form verfügbar.

Störe mögen manchem heute wie lebende Fossilien erscheinen. Sie waren jedoch bis Ende des 19. Jahrhunderts in deutschen Nord- und Ostseezuflüssen weit verbreitet. Inzwischen gilt der ursprünglich an fast allen europäischen Küsten und größeren Flüssen vorkommende Europäische Stör in Deutschland und dem übrigen Europa, bis auf eine kleine Restpopulation in Frankreich, als ausgestorben. Gewässerverbauung und -verschmutzung mit dem damit einhergehenden Verlust an Lebensräumen und jahrzehntelange Überfischung haben zum Niedergang der Bestände geführt. Ein Schicksal, das er mit anderen Wander- und Flussfischarten teilt.

Störe brauchen wegen ihrer langen Lebensdauer, ihrer späten Geschlechtsreife und ihrer großräumigen Wanderungen besonderen Schutz; sie sind von den vielfältigen Veränderungen und Nutzungen ihrer verschiedenen Lebensräume in den Flüssen und im Meer besonders betroffen. Die ehemals heimischen Störe sollen in Deutschland wieder eine Zukunft haben. Deshalb hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit finanziellen Mitteln des Bundesumweltministeriums bereits 1996 mit einem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben zur Wiederansiedlung der Störe in den deutschen Nord- und Ostseezuflüssen begonnen. Neben der Gesellschaft zur Rettung des Störes und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei in Berlin wird das Vorhaben auch vom Bundesforschungsministerium, sowie den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstützt.

Das Projekt zur Wiederansiedlung des Europäischen Störs (Acipenser sturio) zeichnet sich neben einer fundierten international abgestimmten wissenschaftlichen Begleitung besonders durch seine Langfristigkeit und die frühe Einbindung aller Akteure und Nutzer sowie die Kooperation mit anderen europäischen Partnern wie z.B. Frankreich aus. Auch deshalb wurde die Wiederansiedlung des Störs in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 als "Leuchtturmprojekt" aufgenommen.

Nationaler Aktionsplan zum Schutz des Europäischen Störs (Acipenser sturio)

Auf der Basis des im November 2007 vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention verabschiedeten Aktionsplans zur Erhaltung des Europäischen Störs (Acipenser sturio) wurde der jetzt vorliegende "Nationale Aktionsplan zur Arterhaltung und Wiederansiedlung des Europäischen Störs" entwickelt. Er soll einen Rahmen für die zukünftigen Aktivitäten und Maßnahmen setzen und als Grundlage für gewässerspezifische Managementpläne dienen. Damit nimmt der hiermit im Jahr der Biologischen Vielfalt vorgestellte Aktionsplan eine Schlüsselrolle zur Erhaltung der Lebensgemeinschaften in Flüssen und Küstengewässern ein.

Der deutsche Aktionsplan für den Europäischen Stör bindet mit seinen zahlreichen Zielen und Maßnahmen alle Betroffenen ein. Viele von ihnen haben sich auch bei der Erstellung des Plans mit großem Engagement beteiligt, wofür herzlich gedankt wird. So sind Fischer und Angler, v. a. wegen des ungewollten Beifangs von Stören, wie auch die Wasserwirtschaft, die entsprechend der Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie das Ziel verfolgt, den ökologischen Zustand unserer Flüsse zu verbessern, wichtige Partner. Neben einer ausführlichen Beschreibung von A.sturio werden seine zum Überleben notwendigen Bedürfnisse im Hinblick auf die Vielfalt der Habitate, die Gefährdungsursachen und Risiken sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schutzmaßnahmen dargestellt. Hauptaugenmerk ist allerdings der umfangreiche Maßnahmenkatalog mit Bezug zu westdeutschen Flüssen.

Die Umsetzung des Aktionsplans ist eine langfristige Aufgabe und erfordert eine weiterhin enge Kooperation aller Beteiligten. Als nächster Schritt sind nun zur Abstimmung und Koordination konkreter Maßnahmen flussgebietsspezifische Managementpläne zu erarbeiten. Dies wird in breiter Kooperation mit den zuständigen Stellen und Interessensgruppen erfolgen.

Die Broschüre kann bezogen werden über:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat N II 1
53175 Bonn

E-Mail: marika.gavriilidis@bmu.bund.de

Weitere Informationen:
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