Stand: August 2012
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung enthält eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und eine Vollzugshilfe zum Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG).
Die Vollzugshilfe zur VVA umfasst Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen der VVA sowie Verweise auf relevante Bestimmungen im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Außerdem enthält sie zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:
Die Vollzugshilfe zum AbfVerbrG enthält Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen des AbfVerbrG. Außerdem enthält sie zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der neuen Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung ist es Angelegenheit der für den Vollzug des Abfallverbringungsrechts zuständigen Länder, zu entscheiden, ob, inwieweit und in welcher Weise sie die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung in ihrem Zuständigkeitsbereich einführen. Die nach Landesrecht für den Vollzug des Abfallverbringungsrechts zuständigen Behörden können hierüber Auskunft geben. Dies gilt für die betroffenen Bundesbehörden entsprechend.
Die Vollzugshilfe zur VVA wurde von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) am 1. August 2007 im Umlaufverfahren beschlossen.
Änderungen der Vollzugshilfe zur VVA, die Vollzugshilfe zum AbfVerbrG sowie die Zusammenführung der Vollzugshilfen zur VVA und zum AbfVerbrG als eine Vollzugshilfe mit dem Titel "Vollzugshilfe zur Abfallverbringung" wurden von der LAGA am 12. März 2008 im Umlaufverfahren beschlossen.
Änderungen der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung wurden von der LAGA in der Sitzung am 29./30.09.2009 beschlossen.
Eine Aktualisierung der Vollzugshilfe wurde von der LAGA in der Sitzung am 13./14.03.2012 beschlossen. Die Vollzugshilfe wurde insbesondere aktualisiert, um sie an geändertes EU-Recht (u.a. die Richtlinie 2008/98/EG) und geändertes nationales Recht (u.a. das Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie an neue Leitlinien anzupassen. Die aktualisierte Vollzugshilfe (Stand: Juli 2012) wurde nach Zustimmung der UMK im August 2012 als LAGA-Mitteilung 25 auf der Internetseite der LAGA unter Publikationen - Mitteilungen eingestellt.
Die Zolldienststellen wirken bei der Kontrolle der Verbringung von Abfällen gemäß dem AbfVerbrG im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben mit und arbeiten mit den zuständigen Landesbehörden zusammen. Die VVA enthält zudem Bestimmungen zur Unterrichtung der Abfallbehörden bei der Entdeckung illegaler Verbringungen durch Zolldienststellen.
Um die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und der Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen zu erleichtern und einen gleichmäßigen Vollzug der Regelungen im AbfVerbrG und in der VVA sicherzustellen, wurde eine "Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen" erarbeitet. Die Handlungsanleitung enthält insbesondere Aussagen zur Sachverhaltsaufklärung durch die Zolldienststellen, zur Unterrichtung der Abfallbehörden durch die Zolldienststellen (mittels eines Vordrucks), zur Sicherstellung nach § 11 Abs. 5 AbfVerbrG und über Entscheidungen der Abfallbehörden und das weitere Vorgehen.
Die Handlungsanleitung wurde von der LAGA am 1. August 2007 im Umlaufverfahren beschlossen. Die Neufassung des Vordrucks in der Anlage der Handlungsanleitung wurde von der LAGA am 12. März 2008 im Umlaufverfahren beschlossen. Die Handlungsanleitung (Stand 20.02.2008) ist auf der Internetseite der LAGA unter Publikationen - Informationen eingestellt.
Die Handlungsanleitung wurde in einer Dienstvorschrift der Zollverwaltung umgesetzt. Entsprechend wurde diese in der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung umgesetzt.
Im Rahmen der LAGA wurde ein Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung beschlossen. Der Bußgeldkatalog wurde auf der Internetseite der LAGA unter Publikationen - Informationen eingestellt.