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Vertragsstaatenkonferenzen im Rahmen der Klimarahmenkonvention
1. - 10.

Klimarahmenkonvention – Die Konferenzen in der Übersicht

1992UN-Konferenz zu "Umwelt und Entwicklung" ("Erdgipfel") in Rio de Janeiro: Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention
1994Klimarahmenkonvention tritt in Kraft
1995Berlin: 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (VSK) erteilt "Berliner Mandat" über ein Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu verhandeln
1996Genf (2. VSK): Ministererklärung, wonach Ziele zur Reduktion von Treibhausgase rechtlich verbindlich ausgestaltet werden sollen
1997Kyoto (3. VSK): Kyoto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasemissionen wird von der Staatengemeinschaft angenommen
1998Buenos Aires (4. VSK): Arbeitsplan zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls beschlossen. Ziel: 6. VSK im Jahr 2000
1999Bonn (5. VSK): Fortschritte bei methodischen und technischen Fragen des Kyoto-Protokolls
2000Den Haag (6. VSK): Scheitern der Verhandlungen. Verhandlungen werden ausgesetzt und sollen baldmöglichst wieder aufgenommen werden
März 2001Neue US-Regierung verkündet Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll
Juli 2001Bonn (Fortsetzung der 6. VSK): Staatengemeinschaft (ohne USA) erzielt im "Bonner Beschluss" Einigung über die Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls
November 2001Marrakesch (7. VSK): Verhandlungen über zentralen Details zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls werden abgeschlossen
September 2002Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg: Staatengemeinschaft verhandelt über breite Themenpalette im Bereich der Nachhaltigkeit, u.a. Ausbau erneuerbarer Energien
Oktober 2002Neu Delhi (8. VSK): Zentrales Thema der Konferenz: Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz
Dezember 2003Mailand (9. VSK): Bestandsaufnahme des internationalen Klimaschutzes und Prioritätensetzung für die Zukunft
Dezember 2004Buenos Aires (10. VSK): Hauptthema: Diskussion über Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel
Februar 2005Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls
Dezember 2005Montreal (11. VSK / 1. VSK des KP): Montrealer Aktionsplan (Fahrplan zur Weiterentwicklung des Klimaregimes nach 2012) mit zwei parallelen Strängen unter Kyoto-Protokoll und Klimarahmenkonvention
Dezember 2006Nairobi (12. VSK / 2. VSK des KP): Im Mittelpunkt standen Afrikanische Themen, u. a. Anpassung, CDM-Beteilung Afrikas etc.


COP 1: Berlin, 28. März bis 7. April 1995

Das Hauptanliegen dieser ersten Klimakonferenzen nach dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention war es zu überprüfen, ob die Vereinbarungen der Konvention ausreichten, um einen effektiven Klimaschutz zu betreiben. In der Klimarahmenkonvention hatte man sich auf freiwilliger Basis darauf geeinigt, die Treibhausgasemissionen der Industrieländer bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückzufahren. Das Ergebnis der Überprüfung fiel negativ aus: statt der freiwilligen Verpflichtung der Konvention brauche man ein rechtlich verbindliches Protokoll mit neuen, nationalen Emissionsreduktionszielen und einem klaren Zeitrahmen.
Zur Entwicklung eines solchen Protokolls wurde eine "Ad Hoc Gruppe" gegründet, die das so genannte "Berliner Mandat" ausgestalten sollte. Die Vertragsstaaten legten fest, bis zur dritten Konferenz der Vertragsstaaten ein solches Protokoll erarbeiten zu wollen.

Daneben einigte man sich auf erste gemeinsame Maßnahmen im internationalen Klimaschutz. Projekte von Industriestaaten, die der Emissionsreduktion in Entwicklungsländern dienen, so genannte "Activities Implemented Jointly" sollten in einer Pilotphase bis 1999 getestet und gefördert werden.
Die Gruppe der Entwicklungsländer (G77) wehrte sich zunächst gegen die Einführung dieses Instruments, aus der Angst heraus, dass sich die Industrieländer damit aus der Verantwortung stehlen könnten teurere Reduktionsmaßnahmen im eigenen Land durchzuführen. Man einigte sich jedoch darauf, dass Reduktionen aus der Pilotphase nicht auf spätere Verpflichtungen angerechnet werden können. Die Gruppe der Entwicklungsländer akzeptierte das Instrument schließlich wegen des damit einhergehenden Technologietransfers.

Außerdem wurden auf COP 1 einige institutionelle Fragen geklärt, ein Sekretariat der Konvention mit Sitz in Bonn eingerichtet und zwei Nebenorgane der Konvention gegründet, eines für technische und wissenschaftliche Unterstützung (SBSTA) und eines für Umsetzungsfragen (SBI).


COP 2: Genf, 8-19 Juli 1996

Kurz vor Beginn der zweiten Vertragsstaatenkonferenz in Genf veröffentlichte der wissenschaftliche Beirat IPCC seinen zweiten Sachstandsbericht. Die zentrale Aussage dieses Berichts lautete: "Die Abwägung der Erkenntnisse legt einen erkennbaren menschlichen Einfluss auf das globale Klima nahe". Dieser Bericht wurde von der zweiten Vertragsstaatenkonferenz gebilligt und machte deutlich, wie dringlich ein verbindliches Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen benötigt wurde.
Einen großen Schritt in diese Richtung machten auf der COP2 vor allen Dingen die USA: Sie gaben hier zum ersten Mal ihren Widerstand gegen ein rechtsverbindliches Protokoll auf.


COP 3: Kyoto, 1.-12. Dezember 1997

Auf der dritten Konferenz der Vertragsstaaten kam es nach langen Verhandlungen zu einem Durchbruch in der internationalen Klimapolitik, der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls.


COP 4: Buenos Aires, 2.-13. November 1998

Auf der Kyoto folgenden Vertragsstaatenkonferenz wurde deutlich, dass trotz der erfolgreichen und gefeierten Einigung auf das Kyoto-Protokoll noch viele Punkte ungeklärt waren. Der Teufel steckte wie immer im Detail. Immerhin konnte man aber sich auf den "Buenos Aires Plan of Action" einigen, in dem festgelegt wurde, dass die genauere Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls spätestens auf der 6. Konferenz der Vertragsstaaten fertig gestellt werden sollte.
Geprägt wurde die Konferenz in Buenos Aires von Diskussionen auf informeller Ebene, in denen es darum ging, ob auch Entwicklungsländer in irgendeiner Weise verpflichtet werden sollten, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ausgelöst wurde diese Diskussion von einem Vorstoß Argentiniens. Argentinien hatte erklärt, auf der nächsten Konferenz eine freiwillige Reduktionsverpflichtung zu übernehmen. Viele andere Entwicklungsländer standen und stehen noch heute Diskussionen dieser Art sehr kritisch gegenüber und wehren sich gegen jede Art der Reduktionsverpflichtungen. Sie beziehen sich dabei auf das in der Konvention festgelegte Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung von Industrie- und Entwicklungsländern für den globalen Klimawandel.

www.unfccc.int/cop4: Internetseite der 4. Vertragsstaatenkonferenz


COP 5: Bonn, 25.Oktober - 5. November 1999

Anders als die Konferenz in Buenos Aires endete die fünfte Konferenz der Vertragsstaaten in einer optimistischen Stimmung. Da der "Buenos Aires Plan of Action" ein ehrgeiziges Programm für die nächste Konferenz vorsah, wurde das Jahr bis dahin intensiv geplant, der Sitzungsrhythmus der Nebenorgane erhöht und mehrere informelle Konsultationen auf hoher Ebene angesetzt.
Auf COP 5 selbst diskutierten die Vertragsparteien über ein System der Kontrolle von Verpflichtungen und die Ausgestaltung der Kyoto-Mechanismen, insbesondere des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechnism, CDM). Weiterhin erstellte man Richtlinien, wie nationale Berichte der Industrieländer über ihre Emissionen aussehen sollen.


COP 6: Den Haag, 13.-25. November 2000

So hoch die Erwartungen an die sechste Vertragsstaatenkonferenz waren, so groß war die Enttäuschung über ihr Scheitern. In den Details des Kyoto-Protokolls, die auf COP 6 hätten geklärt werden sollen, kam es zwischen der so genannten "umbrella group" (USA, Australien, Kanada, Japan, Russland u. a.), der Gruppe der Entwicklungsländer und der Europäischen Union nicht zu einer Einigung.

Die wichtigsten Streitpunkte waren:

  • In welchem Umfang sollten natürlichen Wälder und andere Senken mit ihrer vorübergehenden Kohlenstoffspeicherfunktion auf die Reduktionsverpflichtungen von Kyoto angerechnet werden
  • Die Einbeziehung von diesen Senken in den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM)
  • Die Frage, ob es verbindliche Regeln dafür geben soll, wie viel ihrer Reduktionsverpflichtungen Industrieländer im eigenen Land erbringen müssten

Die Europäische Union sah mit den immer größer werdenden "Schlupflöchern" die ökologische Integrität des Protokolls nicht mehr gewährleistet und stimmte deshalb dem erst sehr spät vorgeschlagenen Kompromisspapier des Konferenzvorsitzenden nicht zu. Daraufhin wurde eine Fortsetzung der Konferenz geplant, COP 6bis, auf der ein halbes Jahr später ein neuer Einigungsversuch gestartet werden sollte.


COP 6: Bonn, 16.-27. Juli 2001

Die Fortsetzung der im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis vertagten 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention fand im Sommer 2001 in Bonn statt. Hier kam es schließlich zu einer Einigung über zentrale offene Fragen des Kyoto-Protokolls.
Der "Bonner Beschluss" zur internationalen Klimapolitik war ein historisches Ergebnis: Den Vertragsstaaten gelang es, trotz des Ausstiegs der USA aus dem Kyoto-Protokoll im März 2001, eine Einigung zu erreichen und damit die Voraussetzungen für die Ratifikation und Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Gleichzeitig gebührt der Bonner Klimakonferenz das Verdienst, dass sie den zuletzt stark in die Kritik geratenen internationalen Klimaverhandlungsprozess wiederbelebt hat. Ein Scheitern der Klimaverhandlungen in Bonn hätte das Ende für das Kyoto-Protokoll bedeuten können, nachdem bereits die Konferenz im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis geblieben war.

Der Präsident der 6. Vertragsstaatenkonferenz, der niederländische Umweltminister Jan Pronk, hatte am späten Abend des 21. Juli den Ministern einen Vorschlag vorgelegt, der in den vier strittigen Fragen (CO2-Senken, Ausgestaltung der Kyoto Mechanismen, System der Erfüllungskontrolle, Unterstützung für Entwicklungsländer) Kompromisse vorsah. Nach zahlreichen Konsultationen und zwei Verhandlungsnächten konnte auf der Basis dieses Vorschlags ein allgemein tragfähiger Kompromiss erreicht werden. Am Montag, den 23. Juli 2001, nahm die Klimakonferenz im Konsens der Vertragsstaaten (bei Enthaltung der USA) das Verhandlungsergebnis schließlich an.
Deutschland und die EU mussten jedoch für diesen Kompromiss einen (umwelt-)politischen Preis zahlen. Zu den Zugeständnissen von Seiten der Bundesregierung und der EU gehören u.a. die recht weitreichende Anrechnung von Senken, die vage Formulierung bei der Frage, wie stark die Industrieländer ihre Reduktionsverpflichtungen durch Maßnahmen im eigenen Land erbringen müssen sowie die Tatsache, dass über den rechtlichen Charakter der Sanktionen im Falle der Verfehlung des Klimaschutzziels erst auf einer späteren Konferenz entschieden wird.


COP 7: Marrakesch, 29. Oktober - 10. November 2001

Zentrales Ergebnis der siebten Vertragsstaatenkonferenz war das "Übereinkommen von Marrakesch" ("The Marrakesh Accords"), ein Paket von 15 Entscheidungen zur Ausgestaltung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls, u.a. zum System der Erfüllungskontrolle, zur Nutzung der sog. Kyoto-Mechanismen, zur Anrechenbarkeit von Senken sowie zur Förderung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern. Mit dem Abkommen von Marrakesch hat die Konferenz den Weg frei gemacht für das in Kraft treten des Kyoto-Protokolls.
Am 31. Mai 2002 ratifizierten Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten das Kyoto-Protokoll. Andere Industrieländer wie Japan, Norwegen und die osteuropäischen Staaten haben das Kyoto-Protokoll ebenfalls ratifiziert. Das Ziel, das Kyoto-Protokoll rechtzeitig zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung Ende August 2002 in Johannesburg in Kraft treten zu lassen, konnte jedoch nicht erreicht werden. Hierfür fehlte noch die Ratifikation durch weitere Industriestaaten.


COP 8: Neu Delhi, 23. Oktober – 1. November 2002

Die achte Vertragsstaatenkonferenz in Neu-Delhi nahm eine Überbrückungsfunktion wahr. Die Verhandlungen über die Detailfragen des Kyoto-Protokolls waren so gut wie abgeschlossen, sein Inkrafttreten wurde für das darauf folgende Jahr erwartet. Dennoch sollte, insbesondere auf Wunsch der Entwicklungsländer, mit den Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode nicht begonnen werden, bevor das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten ist.
Deshalb fanden erste Gespräche über Möglichkeiten einer fairen Übernahme von Verpflichtungen für Entwicklungsländer mit Schlüsselländern wie Brasilien, Indien und China statt, jedoch ausschließlich auf informeller Ebene.

Neben dieser politischen Diskussion gab es inhaltliche Entscheidungen über die Ausgestaltung des Clean Development Mechanism und die Verwendung der Mittel, die Industriestaaten in Entwicklungsländern für Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen werden. Außerdem wurden neue Richtlinien für die von Entwicklungsländern zu erstellenden Nationalberichte diskutiert. In Neu-Delhi beschloss man außerdem ein Arbeitsprogramm, um das Thema Klimaschutz verstärkt in der Öffentlichkeit und der Bildungslandschaft der Vertragsstaaten zu verankern.
Auf der Klimakonferenz in Neu-Delhi hat Deutschland seine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz bekräftigt, indem international verkündet wurde, dass Deutschland bereit sei, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40% zu reduzieren, wenn die EU sich verpflichtet ihre Emissionen um 30% zu reduzieren und andere Industrieländer vergleichbar ehrgeizige Ziele formulieren.

www.unfccc.int/cop8: Internetseite der 8. Vertragsstaatenkonferenz


COP 9: Mailand, 1. - 12. Dezember 2003

Die Vertragsstaatenkonferenz stand zunächst unter dem Eindruck der widersprüchlichen Aussagen aus Russland zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und der Unsicherheit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kyoto-Protokolls, sowie der offensiven Darstellung des US-Ansatzes zur Klimapolitik (freiwillige Vereinbarungen, Technologieförderung) in den Medien und in Nebenveranstaltungen. Dennoch gelang es, die Unterstützung der über-wältigenden Mehrheit der Staatengemeinschaft für das Kyoto-Protokoll deutlich zu ma-chen.Ein ganz wesentlicher und nicht zu unterschätzender Erfolg ist der auf dieser VSK erzielte Abschluss der zweijährigen Verhandlungen über die Regeln für die Auffofstungs- und Wiederaufforstungsprojekte in Entwicklungsländern. Damit wurde die letzte Lücke in den Umsetzungsregeln des KP geschlossen.


COP 10: Buenos Aires, 6. – 17. Dezember 2004

Auf der zehnten Konferenz der Vertragsstaaten stand ein Thema, das besonders Entwicklungsländern am Herzen liegt, im Mittelpunkt: Anpassungsmaßnahmen an den schon heute stattfindenden Klimawandel.
Die Entwicklungsländer und insbesondere die Ärmsten der Armen sind von den Folgen des globalen Klimawandels am stärksten betroffen und besitzen zugleich keine ausreichenden Mittel, um diese zu handhaben. Deshalb drängen sie auf eine stärkere Berücksichtigung bei den internationalen Beratungen zum Klimaschutz. Immer häufiger wiederkehrende Fluten, Dürren und Stürme – wie im Jahr 2004 in der Karibik und den USA – führen vor Augen, dass Anpassungsmaßnahmen nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in Industriestaaten dringlich und unausweichlich sind. Der Klimawandel schreitet voran. Auch in nächster Zukunft wird ein gewisses Maß an Anpassungsmaßnahmen nicht mehr zu verhindern sein, auch wenn die globale Erwärmung nicht die von der EU gesetzte Obergrenze von 2-Grad gegenüber vorindustriellen Werten überschreitet.
Deshalb beriet man auf COP 10 auch über den Finanzbedarf, der für die Umsetzung der Klimarahmenkonvention in den Entwicklungsländern besteht. Weiterhin werden die Beratungen über die Stärkung institutioneller und personeller Kapazitäten, den Technologietransfer und die Nationalberichte von Entwicklungsländern fortgesetzt.
Informell gab es auf COP 10 weitere Gespräche über die Fortentwicklung der Klimapolitik. Als Anlass für solche Gespräche diente der zehnte Jahrestag des Inkrafttretens der Klimarahmenkonvention, der auf COP 10 gefeiert wurde.

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