Stand: Juli 2012
Das BMU und das BMELV erhalten in den letzten Wochen eine Vielzahl gleichlautender E-Mails in denen die Bundesminister Altmaier und Aigner aufgefordert werden, sich für ein gutes Management von Meeresschutzgebieten einzusetzen.
Die Meere bedecken 71 % der Erdoberfläche. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulierung des Erdklimas und beherbergen einen erheblichen Teil der weltweiten noch weitestgehend unerforschten biologischen Vielfalt. Meere sichern in vielfältiger Weise wichtige Lebensgrundlagen auch für uns Menschen. Die Weltmeere gehören zu den Lebensräumen der Erde, die intensiv genutzt, aber wenig geschützt werden. Die Weltmeere gehören zu den Lebensräumen der Erde, die intensiv genutzt, aber oftmals nur unzureichend geschützt werden.Auch im deutschen Meeresraum konkurriert eine Vielzahl von Nutzungen mit den Schutzbemühungen. Sowohl aktive Nutzungen als auch der Missbrauch der Meere als Senke haben vielfach Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Zu den prominentesten gehören Fischerei, Schifffahrt sowie der Abbau von Rohstoffen und die Energiegewinnung.
Weitere Belastungen, die sich erheblich auf die Meere und ihre Biodiversität auswirken, gehen vom Lande aus. Es handelt sich dabei um direkte und indirekte Einträge von Schadstoffen, insbesondere Schwermetallen und chemischen Stoffen, sowie übermäßige Nährstoffeinträge. Auch die zunehmende Vermüllung der Meere geht im Wesentlichen vom Lande aus. Darüber hinaus tragen jedoch auch Fischerei und Schifffahrt in nennenswertem Maße dazu bei.
Eine Möglichkeit wertvolle marine Ökosysteme zu erhalten, ist die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, in denen unverträgliche Nutzungen untersagt und die durch naturschutzfachliches Gebietsmanagement gut verwaltet werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat einen großen Teil ihrer Meeresflächen - rund 43 % in der Nordsee und ca. 51 % in der Ostsee - als Gebiete des europäischen terrestrischen und marinen Schutzgebietsnetzwerks "Natura 2000" ausgewiesen und an die Europäische Kommission gemeldet. Diese konnten weitgehend auch in die OSPAR und Helsinki-Schutzgebietsnetze integriert werden.
Deutschland hat hierdurch in Europa Standards gesetzt. Im internationalen Vergleich besonders erwähnenswert ist die Meldung und Ausweisung der überwiegenden Bereiche der deutschen Küstengewässer als Natura 2000-Gebiete (in der Nordsee 9.788 km² [ca. 77 %] und in der Ostsee 5.472 km² [ca. 50 %] und die Ergänzung des Netzwerkes durch zehn marine Off-Shore-Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ der Nordsee 7.909 km² [ca. 28 %], AWZ der Ostsee 2.468 km² [ca. 55 %]). Derzeit werden die Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der AWZ erarbeitet.
Eine exakte Analyse des bislang erreichten Beitrags der deutschen Meeresschutzgebiete für den Schutz der Biodiversität steht noch aus.
Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig, die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ), die sich seewärts der 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zu den internationalen Gewässern jenseits der 200-Seemeilen-Zone reicht.
Eine Festlegung von Beschränkungen der Fischerei in den Schutzgebieten der AWZ kann nicht durch die Bundesregierung erfolgen. Dies ist wegen der ausschließlichen Zuständigkeit der EU für Fischereifragen nur auf europäischer Ebene möglich.Dafür ist vorgesehen, dass der betreffende Mitgliedstaat der Europäischen Kommission einen Vorschlag für Fischereimaßnahmen vorlegt, der im "ordentlichen Verfahren" beraten und verabschiedet wird. Die Zeitdauer hierfür ist im Schnitt mit ca. 2 bis 3 Jahren anzusetzen.(Fisheries measures for marine Natura 2000 sites, PDF, extern, 135 KB)
Im Rahmen der derzeit laufenden Beratungen zur Reform der Fischereipolitik hat die Kommission ein Verfahren vorgeschlagen, mit dem Entscheidungen zu Fischereimaßnahmen in Schutzgebieten von der Kommission deutlich schneller getroffen werden können. Die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten hat dies bisher aber abgelehnt. BMU spricht sich für ein möglichst schnelles und effektives Verfahren aus.
Zur Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen zur Regulierung der Fischerei in den Natura 2000-Gebieten der deutschen AWZ hatten das BMU und das - für Fischerei zuständige - BMELV gemeinsam eine Arbeitsgruppe beauftragt, die sich aus Experten des Bundesamtes für Naturschutz und Experten des Johann Heinrich von Thünen Instituts (aus dem Institut für Seefischerei und dem Institut für Ostseefischerei) zusammensetzte.
Die Expertengruppe legte am 20. April 2011 ihre Maßnahmenvorschläge vor, die Beschränkungen für mobile grundberührende Fangeräte und für Kiemen- und Verwickelnetze beinhalten bzw. den Einsatz von Abschreckungsvorrichtungen (Pingern) vorsehen.
Am 13. Juli 2011 wurde zu den Maßnahmenvorschlägen eine Verbändeanhörung durchgeführt und am 13. Oktober 2011 eine Anhörung der Vertreter der Anrainerstaaten in Nord- und Ostsee, der für die Nord- und Ostsee zuständigen regionalen Beratungsgremien (NSRAC und BSRAC) sowie des International Council fort he Exploration of the Sea (ICES).
Nach Auffassung des BMU stellen die von Naturschutz- und Fischereiexperten gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenvorschläge eine sehr gute Grundlage für die Entwicklung eines Vorschlages an die EU-Kommission dar, an dem zur Zeit gearbeitet wird.
Seit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 erstrecken sich die Vorschriften des Artenschutzes (§§ 44 ff. BNatSchG) nicht nur auf die deutschen Küstengewässer, sondern auch auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, jenseits von 12 Seemeilen). Derzeit steht insbesondere die Sicherstellung des Artenschutzes bei der Genehmigung und der Errichtung nach alter Rechtslage genehmigter Offshore-Windparks im Fokus.
Eine artenschutzrechtliche Relevanz ergibt sich dabei nicht nur oberhalb der Wasseroberfläche (z.B. Kollision von Vögeln und Fledermäuse wegen der schlechten Ortung der drehenden Rotoren), sondern auch unter Wasser (z.B. Lärmauswirkungen auf Schweinswale). Aktuell werden Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen in Nord- und Ostsee entwickelt. Insbesondere bei der schallintensiven Rammung von Offshore-Windkraftanlagen besteht das Risiko der dauerhaften Verletzung der Hörorgane der Tiere ("Verletzung-" und "Tötungsverbot" für gesetzlich geschützte Arten). Diese und andere streng geschützte Arten sind während der (hier relevanten) Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Wanderungszeiten hinreichend zu schützen damit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert ("Störungsverbot").
Weitere mit Verlärmung, Verschmutzung und sonstigen Gefahren für marine Arten einhergehende Nutzungen sind zum Beispiel das Suchen nach und die Gewinnung von Bodenschätzen, die Fischerei (z.B. Beifang) und die Seeschifffahrt (z.B. Einschleppung invasiver Arten durch Ballastwasser) sowie der Einsatz von Unterwassersonar durch militärische Schiffe (z.B. Störung der Orientierung).
Deutschland wirkt auf globaler, europäischer, regionaler und nationaler Ebene an Politiken zum nachhaltigen Meeres- und Küstennaturschutz mit.
So ist Deutschland auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN Generalversammlung, UN Seerechtsübereinkommen, CBD) in Regionalübereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen, umfasst auch die Nordsee) und des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) und in der Trilateralen Wattenmeerkooperation sowie in weiteren internationalen Übereinkommen aktiv.
Auf globaler Ebene sind wichtige Beschlüsse gefasst worden, um die biologische Vielfalt in den Meeren weltweit zu erhalten.
Auf dem Nachhaltigkeitsgipfel 2002 in Johannesburg hatte die Staatengemeinde beschlossen, bis 2012 weltweit Meeresschutzgebietsnetzwerke zu errichten, auch auf der Hohen See. Während es in Küstengewässern durchaus einige Fortschritte gegeben hat, besteht für Hochseegebiete noch deutlicher Handlungsbedarf. Auf dem Naturschutzgipfel in Nagoya wurde das Ziel bestärkt: gemäß des Strategischen Plans 2011-2020 des Übereinkommens über die biologischen Vielfalt (CBD) sollen bis 2020 mindestens 10 % der weltweiten Meeresgebiete wirksam geschützt werden (10. Ziel des Plans). Tatsächlich gibt es aber bis heute nur in wenigen Hochseegebieten Meeresschutzgebiete, diese liegen fast ausschließlich im Nordostatlantik.
Problematisch ist insbesondere, dass es für Hochseegebiete an einem klaren rechtlichen Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt mangelt. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen hat keine klaren und einheitlichen Naturschutzregelungen für Gebiete jenseits der 200-Seemeilen-Zone. Abhilfe könnte hier ein Durchführungsübereinkommen schaffen, dass die bestehenden Regeln des Seerechtsübereinkommens ergänzt und einen verlässlichen Rechtsrahmen setzt. Hierfür setzt sich Deutschland zusammen mit den anderen Mitgliedsstaaten der EU seit Jahren ein – sowohl bei den Vereinten Nationen, als auch auf dem jüngsten Rio+20-Gipfel.
Echte Fortschritte konnten im Rahmen der CBD erzielt werden: Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention 2008 in Bonn wurden Kriterien zur Identifizierung ökologisch und biologisch bedeutender Meeresgebiete (Ecologically and Biologically Significant Areas, EBSAs) beschlossen, insbesondere auch für die Hohe See. Auf der Folgekonferenz in Nagoya 2010 wurde dann vereinbart, wissenschaftliche Expertentreffen in allen Meeresregionen der Welt abzuhalten, um EBSAs zu identifizieren. Die Berichte der Experten werden der kommenden Vertragsstaatenkonferenz der CBD im Oktober 2012 in Hyderabad vorgelegt und die beschriebenen Gebiete daraufhin in eine Datenbank (Repository) eingestellt (http://ebsa.cbd.int). Diese Datenbank wird zukünftig ein wichtige wissenschaftliche Grundlage für die Auswahl von Meeresschutzgebieten darstellen. Das BMU hat die Entwicklung der Datenbank sowie die Erstellung von Trainingmodulen für die Identifizierung von EBSAs finanziell unterstützt. Des Weiteren hat das BMU zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz die "Globale Ozean Biodiversitäts Initiative - GOBI" (www.gobi.org) ins Leben gerufen, ein Netzwerk wissenschaftlicher Institutionen, die den globalen Prozess zur Identifizierung ökologische bedeutsamer Gebiete auf den Weltmeeren aktiv unterstützt.
Die Mitglieder des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (OSPAR) haben 2010 das weltweit erste Netzwerk von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See jenseits nationaler Zuständigkeiten ausgewiesen.
Dabei wurde die Fläche der Meeresschutzgebiete im Bereich des Nordostatlantiks auf 433.000 Quadratkilometer erweitert, das ist eine Fläche von der Größe der Ostsee. Damit stehen insgesamt rund 3 Prozent des Nordostatlantiks unter Schutz. Zwei der sechs heute ausgewiesenen Gebiete liegen jenseits einzelstaatlicher Zuständigkeiten im Bereich der Hohen See.
Die im Juli 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) hat das übergeordnete Ziel, bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Mit der MSRL wird erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgegeben. Gleichzeitig stellt die MSRL die Umweltsäule einer integrierten europäischen Meerespolitik dar, in deren Kontext die Bundesregierung den "Entwicklungsplan Meer - Strategie für eine integrierte Deutsche Meerespolitik" (BT-Drucksache 17/6775; Ff BMVBS) beschlossen hat.
Durch die Umsetzung der MSRL soll die Gesamtbelastung der Meere durch den Menschen auf ein Maß beschränkt werden, das mit der Erreichung eines guten Umweltzustands vereinbar ist. Gleichzeitig soll die Fähigkeit der Meeresökosysteme, auf Veränderungen zu reagieren, nicht beeinträchtigt werden. Mit diesem ökosystemaren Ansatz sollen die Ressourcen der Meere erhalten und ihre nachhaltige Nutzung heute und durch zukünftige Generationen ermöglicht werden.
Jeder Mitgliedstaat hat Meeresstrategien zu entwickeln, um einen guten Zustand seiner Meeresgewässer zu erreichen. Hierzu gehören eine Anfangsbewertung, die Beschreibung eines guten Umweltzustands und die Festlegung von Umweltzielen bis Juli 2012, die Erstellung von Überwachungsprogrammen bis Juli 2014, die Festlegung von Maßnahmen in 2015 und deren Umsetzung in 2016.
Die Öffentlichkeit wurde bei der Umsetzung der MSRL aktiv beteiligt: von Oktober 2011 bis April 2012 fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die im Juli 2012 vorzulegenden nationalen Berichte für Nord- und Ostsee (Anfangsbewertung, Guter Umweltzustand, Umweltziele) statt. Die entwickelten Ziele sind Grundlage für die bis 2015 zu entwickelnden Maßnahmenprogramme.
Die Schritte der Umsetzung werden mit den Nachbarstaaten an Nord- und Ostsee unter anderem im Rahmen der Helsinki-Kommission (HELCOM) und von OSPAR sowie auf bi- und multilateraler Ebene koordiniert.
Die Bundesregierung hat durch die Verabschiedung der Raumordnungspläne für die AWZ-en der Nord- und Ostsee sichergestellt, dass Offshore-Windparks nicht in den Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) errichtet werden. Das BMU erarbeitet derzeit ein Schallschutzkonzept, welches neben wissenschaftlich begründeten Grenzwerten auch zeitlich und räumlich differenzierte Maßnahmen zum Schutz der Schweinswale beinhaltet.
Das BMU fördert darüber hinaus im großen Umfang Vorhaben zur Vermeidung und Minderung von Rammschall, der während der Bauarbeiten bei der Gründung von Windkraftanlagen entsteht.
Der Meeresbergbau (Öl, Gas, Kies, Sand, Meeresbodenschätze) nutzt nicht lebende Ressourcen.
Bei der Förderung von Öl und Gas ergeben sich Auswirkungen auf die Meeresumwelt, insbesondere durch unbeabsichtigte Stoffeinträge (z.B. Öl, Chemikalien). Das Unfallpotential bezüglich der Erkundung und Ausbeutung von Offshore-, Öl- und Gaslagerstätten nimmt kontinuierlich zu, da die in flacheren Gewässern befindlichen Lagerstätten entweder bereits ausgefördert sind oder in nicht allzu ferner Zukunft diesen Zustand erreichen. Aus diesem Grund rückt die Erkundung in immer größere Wassertiefen und, durch die Klimaerwärmung begünstigt, auch immer weiter in arktische Gebiete vor. Beim Abbau von Kies und Sand werden die entsprechenden Lebensräume in Mitleidenschaft gezogen.
Der Abbau von Meeresbodenschätzen, z.B. Manganknollen, kann zu Auswirkungen auf die Wassersäule und Meeresorganismen wie Trübung, Aufnahme von Schadstoffen und Auftreten von Sauerstoffzehrung führen. Außerhalb der Grenzen nationaler Zuständigkeiten gilt die Zuständigkeit der Internatioanlen Meeresbodfenbehörde (IMB) und internationalem Bergbaurecht.
In Deutschland kommt Bundesbergrecht zur Anwendung.
Die Schifffahrt ist ein energieeffizientes Transportmittel, sie trägt jedoch wegen eines konstanten schnellen Wachstums der Verkehrsleistung zunehmend insbesondere durch den Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid und von Russpartikeln (Black Carbon) sowie durch weitere Effekte in relevantem Ausmaß zur Veränderung des Weltklimas bei. Bislang wurde auf Ebene der IMO lediglich eine wenig ambitionierte Effizienzregelung für neue Schiffe verabschiedet; der Großteil der klimarelevanten Emissionen aus dem Schiffsverkehr ist damit weiterhin nicht begrenzt. Darüber hinaus emittieren Schiffe auch Schwefel- (Versauerung) und Stickstoffverbindungen (Eutrophierung), an deren Reduzierung gearbeitet wird. Die IMO hat im Oktober 2008 Beschlüsse gefasst, die beginnend mit dem 01. Juli 2010 eine schrittweise Absenkung des Schwefelgehalts in Schiffskraftstoffen zur Folge hat. Ab 2020 wird der Schwefelgehalt - vorbehaltlich der Ergebnisse der Überprüfung der Kraftstoffverfügbarkeit in 2018 - weltweit auf 0,5 % begrenzt. Dadurch wird für die Seeschifffahrt grundsätzlich der Umstieg von Schweröl auf emissionsärmere Destillate erforderlich.
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen vom 15. Juli 2011 soll die Richtlinie 1999/32/EG unter anderem mit dem Ziel überarbeitet werden, die Richtlinie an die Regeln der IMO für Kraftstoffnormwerte anzugleichen. Ferner sieht der Vorschlag u.a eine Verschärfung der EU-Regelung für die Überwachung und Durchsetzung vor.
Durch die Senkung des Schwefelgehalts werden die Schwefeldioxidemissionen aus dem Schiffsverkehr in Schwefelemissions-Überwachungsgebieten wie Nord- und Ostsee schätzungsweise um mehr als 90 % und die Partikelemissionen um mehr als 75 % zurückgehen. Dadurch wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag und hat sich in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt u.a. dafür ausgesprochen, dass aus Wettbewerbs- und Umweltgründen die strengeren Grenzwerte für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen in Schwefelemissions-Überwachungsgebieten auch in den Hoheitsgewässern und ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedsstaaten außerhalb der Schwefelemissions-Überwachungsgebiete gelten sollen.
Bei der derzeit nach wie vor überwiegenden Nutzung von Schweröl als Schiffsbrennstoff führen Havarien zu mitunter beträchtlichen Umweltschäden durch auslaufendes Öl. Erwähnenswert sind jedoch auch betriebsbedingte Einleitungen sowie der Beitrag der Schifffahrt zu dem auf den Weltmeeren anzutreffenden Plastikmüll, der entgegen bestehenden MARPOL-Verboten in die Meere gelangt.
Jeder Verbraucher trägt in der einen oder anderen Form auch zur Belastung der Meere bei. Maßnahmen zur Reinhaltung von Luft und Wasser sind über die letzten Jahrzehnte kontinuierlich vorangeschritten und haben erhebliche Erfolge zu verzeichnen. So konnten die Belastungen insbesondere bei einer Reihe "klassischer Schadstoffe" wie den Schwermetallen durch Reinigungsmaßnahmen und Anwendungsbeschränkungen verringert werden. Eine Reihe kritischer Pflanzenschutzmittel hat die Zulassung verloren. Dennoch gibt es nach wie vor Schadstoffe, die weiterer Anstrengungen bedürfen. Einige Arzneimittel passieren die Kläranlagen fast ungehindert und können sich auf Meeresorganismen wie Hormone auswirken.
Die Offshore Öl- und Gasindustrie ist zwar bestrebt, Unfälle zu vermeiden, trägt aber über die Einleitung von Produktionswasser kontinuierlich zur Ölbelastung der Gewässer bei.
Die Einträge von Nährstoffen haben zwar in Deutschland inzwischen das politische 50 %-Reduzierungsziel der späten 80er Jahre bei den Phosphaten erheblich überschritten und bei den Stickstoffverbindungen knapp erreicht, das hat aber noch nicht ausgereicht, auch die Eutrophierung zu beseitigen.
Aktivitäten an Land wie auch auf See sind zudem die Quellen einer nicht mehr zu übersehenden Belastung insbesondere durch schwer abbaubaren Plastikmüll. Einträge vom Lande aus, d.h. über die Flüsse, unsachgemäße Deponierung in Ufernähe und achtloser Umgang mit Abfällen in Gewässernähe gelten als wesentliche Quelle. Eine Gefährdung des Menschen am Ende der Nahrungskette kann durch die Aufnahme von infolge des Zersetzungsprozesses entstehenden Nanopartikeln auftreten.