Stand: Juli 2005
Unter "Selbstverpflichtungen" (SV) werden einseitig abgegebene Erklärungen von Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden verstanden, bestimmte Umweltanstrengungen vorzunehmen. Diese SV werden in der Regel vom Staat informell entgegengenommen, ohne dass der Staat eine Verpflichtung eingeht. Jedoch liegt grundsätzlich der Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung durch die Wirtschaft die politische Erwartung zugrunde, dass der Staat im Gegenzug auf den Erlass von Rechtsvorschriften verzichtet.
Mit dem Einsatz des umweltpolitischen Instruments der Selbstverpflichtung soll Akteuren aus der Wirtschaft Gelegenheit gegeben werden, bestimmte umweltpolitische Ziele in einer bestimmten Frist durch eigenverantwortliches Handeln zu verwirklichen. Wirtschaftsverbände bzw. Unternehmen verpflichten sich gegenüber dem Staat auf ein konkretes umweltpolitisches Ziel und legen fest, wie der Nachweis der Einhaltung der Verpflichtung geführt werden soll. Die Umweltziele sollen dabei durch größere Flexibilität für die Wirtschaft schneller und kostengünstiger verwirklicht werden. SV setzen nicht auf Preissignale und Wettbewerb, sondern gründen sich auf Absprachen zwischen Wirtschaftsteilnehmern. Der grundlegende Unterschied zwischen SV und anderen Instrumenten der Umweltpolitik liegt vor diesem Hintergrund in dem Verzicht auf staatliche Rechtsetzung, wie sie ordnungsrechtlichen Lösungen, Umweltabgaben und bindenden Zertifikatlösungen zugrunde liegt.
Eine Zwischenform bilden Selbstverpflichtungen, die mit gesetzlichen- / verordnungs-rechtlichen Regelungen verbunden werden, z.B.: