Stand: Mai 2012
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) in Kraft getreten. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. November 2012 während der Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte - etwa in einem Sonnenstudio - qualifiziertes Fachpersonal für den Kontakt mit Nutzerinnen und Nutzern und die Überprüfung der Geräte anwesend sein muss. Dieses Fachpersonal muss durch einen Schulungsträger fortgebildet und zertifiziert sein, der seine Kompetenz durch eine Akkreditierung nachgewiesen hat.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) luden in diesem Zusammenhang am 17. November 2011 zu einer Informationsveranstaltung nach Bonn ein. Hier wurden den Teilnehmern auch die Entwürfe der Richtlinien vorgestellt, welche die Ausgestaltung der Akkreditierung und Zertifizierung im Zuge der UVSV definieren.
Anträge auf Akkreditierung als Schulungsträger können bei der DAkkS gestellt werden.
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 67 05 91-0
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