I.Wir halten unser Versprechen
II. Effizienter Klimaschutz modernisiert Wirtschaft und Gesellschaft
III. Das Maßnahmenpaket des integrierten Energie- und Klimaprogramms
IV. Zweites Paket im Frühjahr 2008
V. Wirkung der Maßnahmen
VI. Ökonomische Kosten und Nutzen des Energie- und Klimaprogramms
VII. Was bringt das Programm für die Bürgerinnen und Bürger?
VIII. Monitoring
IX. Signal für die Weltklimakonferenz in Bali
I. Wir halten unser Versprechen
Das Bundeskabinett hat im August 2007 in Meseberg mit 29 Eckpunkten ein ambitioniertes Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Am 5. Dezember 2007 legt das Kabinett ein umfangreiches Paket mit 14 Gesetzen und Verordnungen vor. Ein zweites kleineres Paket weiteren Rechtsetzungsvorhaben folgt am 21. Mai 2008. So werden die Beschlüsse von Meseberg konsequent umgesetzt.
Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz in Bali ein historisches Energie- und Klimaprogramm geschnürt. Das ist in der Geschichte der deutschen Klimapolitik und auch international einmalig. Es gibt kein vergleichbares Industrieland mit einem ähnlich ambitionierten und konkret ausgestalteten Programm!
Mit dem beschlossenen Paket verdoppeln wir den bisherigen Klimaschutz Deutschlands. Derzeit stehen wir bei etwa -18 % Treibhausgasemissionen gegenüber 1990; mit dem Programm erreichen wir etwa -36 %. Damit haben wir einen großen Schritt hin zur Erreichung des Klimaschutzziels von -40 % bis 2020 getan.
II. Effizienter Klimaschutz modernisiert Wirtschaft und Gesellschaft
Das vorgelegte Maßnahmenpaket zielt auf effizienten Klimaschutz ab. Dazu gehört, dass Klimaschutz bezahlbar ist und mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält - das gilt gleichermaßen für Industrie- als auch für Schwellenländer. Deshalb ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, die eine günstige CO2-Bilanz und möglichst große Kosteneffizienz aufweisen, und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigen und die Verbraucher nicht überfordern.
Richtschnur der Energiepolitik der Bundesregierung bleibt das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Dazu gehört, dass Energiewirtschaft und Industrie verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für ihre Investitionen haben. Gleichzeitig benötigen die Verbraucher kosteneffiziente Lösungen und transparente, verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Konsum- und Investitionsentscheidungen. Die vorgelegten Rechtsetzungsvorhaben geben diese Verlässlichkeit - sie definieren jeweils für ihre Bereiche Ziele bis 2020 und unterlegen dies mit konkreten Maßnahmen.
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm dient gleichzeitig dem Standort Deutschland. Dadurch, dass im Verkehr, bei Heizung und Warmwasser, im Strom der Kohle-, Öl- und Gasverbrauch durch höhere Effizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien vermindert wird, verringert sich Deutschlands Abhängigkeit von Energieimporten.
Der Schlüssel dafür sind innovative Energietechnologien, und zwar auf Angebotsseite, dort wo Energie hergestellt wird (z.B. im Kraftwerksbereich oder bei den erneuerbaren Energien) und auf der Nachfrageseite, also dort, wo Energie verbraucht wird (z. B. bei Geräten, Fahrzeugen oder Gebäuden). Wer energiesparende Gebäude, Maschinen und Pumpen, Anlagen und Produkte der erneuerbaren Energien und Fahrzeuge mit einem geringen Kraftstoffverbrauch herstellt, hat bei steigenden Energiepreisen auf dem heimischen Markt, aber auch auf den Exportmärkten Wettbewerbsvorteile. Die Erhöhung der Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und hält die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen. Das ist eine richtige Antwort auch auf steigende Energiepreise.
Das Programm setzt zudem wesentliche Modernisierungsimpulse im Bereich der Energie- und Klimaschutztechnologien, in denen Deutschland bereits weltweit Marktführer ist. Dies zahlt sich durch steigende Produktions- und Beschäftigungszahlen, eine hohe Wertschöpfungsquote im Inland und stetig neue Produkt-Innovationen in diesen Bereichen aus.
III. Das Maßnahmenpaket des integrierten Energie- und Klimaprogramms
Das Paket zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm umfasst am 5. Dezember 2007 den Beschluss bzw. die Billigung von 14 Vorhaben:
Energieeffizienz
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Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes:
Brennstoffe effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 12 % auf ca. 25 % verdoppelt werden. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, die den Bau von Neuanlagen und von Wärmenetzen fördert, dient diesem Ziel.
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Entwurf eines Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (PDF: 171,6 KB)
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Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Liberalisierung des Messwesens:
Durch die Liberalisierung der Strommessung sollen innovative Verfahren der Messung sowie lastabhängige, zeitvariable Tarife ermöglicht und gefördert werden. Hierdurch können Verbraucher Energiekosten sparen und die Effizienz der Nutzung des Kraftwerksparks wird verbessert. Eine Verordnung zur Konkretisierung der Anforderungen wird im Mai 2008 verabschiedet.
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Entwurf eines Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (PDF: 108,5 KB)
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Bericht und Entwurf der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV):
Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich werden ab 2009 die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % verschärft. In einem zweiten Schritt (angestrebt 2012) sollen die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben werden. Hierzu hat das Bundeskabinett Eckpunkte beschlossen.
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Saubere Kraftwerke:
Durch die 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) werden ambitionierte Standards für den Stickoxidausstoß neuer Kraftwerke festgelegt. Damit werden neue Kraftwerke nicht nur effizienter, sondern auch sauberer als alte.
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Leitlinien zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen:
Mit dem Beschluss von Leitlinien zur umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung geht die Bundesregierung mit gutem Beispiel voran. Energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen werden durch die bevorzugte Beschaffung gefördert. Darüber hinaus wird Geld für Strom und Brennstoffe gespart.
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Entwurf allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (PDF: 89,1 KB)
Erneuerbare Energien bei Strom und Wärme
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Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG):
Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit über 13 % auf 25-30 % im Jahre 2020 zu erhöhen. Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die u.a. die Vergütungen für Offshore-Windparks neu regelt, dient diesem Ziel.
Bundesumweltministerium (BMU): Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG):
Erneuerbare Energien im Wärmebereich haben ein großes Potential für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll daher bis 2020 auf 14 % steigen. Hierzu werden im Wärmegesetz Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten festgelegt und das Förderprogramm im Bestand von 130 Mio. 2005 auf bis zu 350 Mio. EUR im Jahr 2008 und bis zu 500 Mio. EUR ab dem Jahr 2009 aufgestockt.
Bundesumweltministerium (BMU): Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
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Novelle Gasnetzzugangsverordnung:
Die Novelle der Gasnetzzugangs-verordnung wird dafür sorgen dass Biogas verstärkt in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Bis 2030 ist ein Anteil von 10 % Biogas möglich. Biogas wird damit breit verfügbar und muss nicht mehr hauptsächlich am Ort der Herstellung genutzt werden.
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Entwurf einer Änderungsverordnung der Gasnetzzugangsverordnung (PDF: 106,4 KB)
Biokraftstoffe
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Novelle Biokraftstoffquotengesetz:
Um zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen, sollen der Anteil der Biokraftstoffe ausgebaut und ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Die Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes führt dazu, dass der Anteil der Biokraftstoffe bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent (entspricht 17 % energetisch) steigen wird.
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Nachhaltigkeitsverordnung:
Durch die Nachhaltigkeitsverordnung wird sichergestellt, dass bei der Erzeugung von Biomasse für Biokraftstoffe Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Mindestanforderungen zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden. Darüber hinaus muss die gesamte Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferkette ein bestimmtes Treibhausgas-Verminderungspotenzial aufweisen.
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Kraftstoffqualitätsverordnung:
Mit der Neufassung der Kraftstoffqualitätsverordnung werden die Beimischungsgrenzen von Bioethanol in Ottokraftstoffen von bisher 5 Volumenprozent auf 10 Volumenprozent und von Biodiesel im Dieselkraftstoff von bisher 5 Volumenprozent auf 7 Volumenprozent erhöht.
Bundesumweltministerium (BMU): 10. BImSchV
Verkehr
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Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis:
Die KfZ-Steuer wird im Mai 2008 so novelliert, dass der Steuerbezug in Zukunft bei Neufahrzeugen die Emissionen des Fahrzeugs sind statt wie bisher der Hubraum. Dazu hat die Bundesregierung im Mai 2008 die zentralen Eckpunkte als Vorschlag an die Bundesländer verabschiedet.
Nicht CO2-Treibhausgasemissionen
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Chemikalienklimaschutzverordnung:
Durch diese Verordnung werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen durch Vorschriften zu Dichtheit und Kennzeichnung der Anlagen und zu Rückgewinnung und Rücknahme der eingesetzten Kältemittel verringert.
Bundesumweltministerium (BMU): Entwurf einer Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV
IV. Zweites Paket im Frühjahr 2008
Das Kabinett hat bereits jetzt vereinbart, bis spätestens 21. Mai 2008 ein weiteres Paket von energie- und klimapolitischen Maßnahmen zu beschließen, um sie dem Bundesrat noch vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten. Diese umfassen die vier Vorhaben, zu denen die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 bereits Eckpunkte und Entwürfe beschlossen hat, sowie mindestens drei weitere Vorhaben. Bei den folgenden vier Vorhaben hat sich die Bundesregierung bereits konkret auf die Inhalte verständigt:
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Entwurf der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV):
Das Kabinett wird eine vollständige EnEV-Novelle - gemeinsam mit den notwendigen Anlagen und Durchführungsbestimmungen - auf Basis der beschlossenen Eckpunkte im Mai 2008 verabschieden.
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Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis:
Nach Konsultationen mit den Ländern wird das Kabinett bis spätestens Mai 2008 eine vollständige Kfz-Steuer-Novelle auf Basis der beschlossenen Eckpunkte beschließen.
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Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zum Ausbau des Stromnetzes:
Das Energiewirtschaftsgesetz wird im Frühjahr 2008 so novelliert, dass ein stabiler Stromnetzbetrieb und der reibungslose Ausbau der Erneuerbaren Energien auch langfristig sichergestellt ist. Hierzu gehört auch ein gebündeltes Zulassungsverfahren für Seekabel zur Anbindung von Wind-Offshore-Anlagen.
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Novelle der Pkw-Kennzeichnungsverordnung:
Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger, CO2-armer Pkw zu verstärken, wird eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung eingeführt. Eine entsprechende nationale Verordnung wurde erarbeitet. Sie soll spätestens im August 2008 erlassen werden. Bis dahin erfolgt ggf. ein Abgleich mit der angekündigten, aber noch nicht vorliegenden EU-Regelung zur Kennzeichnung.
Darüber hinaus wird das Kabinett mindestens die folgenden drei Vorhaben beschließen:
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Verordnung zur Liberalisierung des Messwesens und zur Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie:
Zur Umsetzung der am heutigen Tag beschlossenen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Liberalisierung des Messwesens ist eine Verordnung notwendig. Mit der Verordnung werden zugleich die Anforderungen der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie im Bereich Messwesen umgesetzt.
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Novelle der Heizkostenverordnung:
Die Heizkostenverordnung soll so geändert werden, dass sowohl Mieter - durch die Möglichkeit der Mietminderung im Fall überhöhter Heizkosten - als auch Vermieter - durch die Vereinfachung der Regelungen zum Einsparcontracting einen Anreiz zur Minimierung der Heizkosten erhalten.
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Novelle der Mauthöheverordnung:
Das Bundeskabinett wird bis Mai 2008 eine Novelle der Mauthöheverordnung beschließen, bei der saubere Lastkraftwagen zukünftig relativ weniger stark belastet werden. Fahrzeuge mit höheren Emissionen werden erheblich stärker belastet. Zudem wird die Bundesregierung ggf. nach Auswertung des nun vorliegenden neuen Wegekostengutachtens 2007 die Mautsätze entsprechend anpassen.
Weitere Elemente der Integrierten Energie- und Klimapolitik
Die Integrierte Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung geht über die hier beschlossenen Maßnahmen und Eckpunkte hinaus. So gehören dazu unter anderem auch die laufenden Gesetzes- und Verordnungsinitiativen zur Schaffung von mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten, der Allokationsplan 2008-2012 und die Neuregelungen für den Emissionshandel oder die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs. Insbesondere der Emissionshandel trägt wesentlich zur Minderung der Emissionen in Deutschland bei. So wurden für den Zeitraum 2008 bis 2012 beim Emissionshandel die Klimaschutzziele erheblich verschärft: Alte Kraftwerke erhalten in Deutschland ab 2008 rund 30 % weniger Emissionsrechte als ihr aktuelles Emissionsniveau beträgt. Zudem werden 10 % der Zertifikatsmenge versteigert.
Auf der Klausurtagung am 23.8.2007 in Meseberg hat die Bundesregierung darüber hinaus Initiativen in vielen weiteren Punkten beschlossen, die seither fortgeschrieben wurden.
Die Integrierte Energie- und Klimapolitik spiegelt sich auch im Bundeshaushalt wider. So stehen für das Haushaltsjahr 2008 für die Klimapolitik insgesamt rund 3,3 Mrd. € (einschließlich bis zu 400 Mio. € aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten sowie rund 700 Mio. € aus der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit) zur Verfügung. Dies sind im gesamten Bundeshaushalt 1,8 Mrd. € mehr als im Haushalt 2005. Über die Verstetigung und weitere Aufstockung der Programme entscheidet das Bundeskabinett im Rahmen seiner künftigen Haushaltsplanberatungen.
V. Wirkung der Maßnahmen
Das Umweltbundesamt hat Berechnungen zu den Klimaschutz-Wirkungen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms erstellt. Diese zeigen: Bei konsequenter Umsetzung kann das Programm mehr als 36 % Emissionsminderung bis 2020 gegenüber 1990 erbringen. Nach diesen Berechnungen werden mit den bestehenden und beschlossenen Maßnahmen knapp 220 Mio. t
CO2 eingespart, d.h. das Programm geht einen sehr großen Schritt zur Erreichung des -40 %-Ziels. Wesentliche
CO2-Minderungsbeiträge bringen der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich (54 Mio. t), die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor (31 Mio. t) und beim Stromverbrauch (25 Mio. t). Das Maßnahmenbündel im Verkehr sowie die Minderungen bei den Nicht
CO2-Gasen tragen ebenfalls jeweils mehr als 30 Mio. t Minderung bei (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Wirkung des Energie- und Klimaprogramms von Meseberg
| Maßnahmentitel | CO2-Einsparungen bis 2020 in Mio. t |
| Erneuerung fossile Kraftwerke | -15 |
| Emissionshandel - NAP II sowie neue Regelungen ab 2013 |
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| Erneuerbarer Energien Stromerzeugung | -54,4 |
| Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Förderkonzept Repowering Windkraft Onshore, Energieleitungsausbaugesetz, Ausweisung Vorranggebiete Wind-Offshore, Einspeiseregelung für Biogas |
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| Kraft-Wärme-Kopplung | -14,3 |
| Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Förderung KWK im Erneuerbare-Energien-Gesetz |
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| Gebäudesanierung und Heizungsanlagen | -31 |
| CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Novelle Energieeinsparverordnung, Novelle Heizkostenverordnung, Erleichterung Contracting, Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur, Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden |
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| Erneuerbare Wärme | -9,2 |
| Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme im Altbaubestand |
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| Stromeinsparungen | -25,5 |
| Top-Runner-Ansatz bei Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie, Förderprogramme für Klimaschutz und Energieeffizienz, Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten, Ersatz von Nachstromspeicherheizungen, Intelligente Messverfahren für Stromverbrauch, Beschaffungsleitlinien für die öffentliche Hand bei energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen |
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| Verkehr | -33,6 |
| CO2-Strategie Pkw, Ausbau von Biokraftstoffen, Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis, Verbrauchskennzeichnung für Pkw, Verbesserte Lenkungswirkung der Lkw-Maut, Einbeziehung Flugverkehr in Emissionshandel, Maßnahmen beim Schiffsverkehr, Ausbau Elektromobilität |
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| Sonstige Treibhausgase (Methan, N2O, F-Gase) | -36,4 |
| Chemikalienklimaschutzverordnung, Beendigung der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle, Rückgang Emissionen aus Kohlebergbau |
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| Summe | -219,4 |
| in Prozentpunkten gegenüber Basisjahr | -36,6 % |
Quelle: Umweltbundesamt (2007)
VI. Ökonomische Kosten und Nutzen des Energie- und Klimaprogramms
Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat ein Gutachterteam unter Leitung des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung (
ISI) in Karlsruhe die ökonomischen Kosten und Nutzen des Energie- und Klimaprogramms berechnet. In der Studie "Wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms" wurden die wichtigsten Maßnahmen auf der Basis der Eckpunkte im Hinblick auf ihre Programmkosten, Investitionskosten sowie die eingesparten Energiekosten analysiert. Die Zwischenergebnisse der Studie sind klar: Die Mehrzahl der analysierten Maßnahmen spart Kosten. Insgesamt kann Deutschland mit Umsetzung der Maßnahmen Gewinne in Höhe von 5 Mrd. EUR im Jahr 2020 realisieren (s. Tabelle 2).
Tabelle 2: Kosten und Nutzen ausgewählter Maßnahmen im Jahr 2020
Maß- nahme Nr. | Titel der Maßnahme | Brutto- kosten in Mrd. Euro | Jährlich einge- sparte (fossile) Energie in Mrd. Euro | Minderungs- kosten in Euro/t CO2 |
| 1 | Kraft-Wärme-Kopplung | 0,003 | -0,3 | 12,9 |
| 2 | Erneuerbare Strom | 5,55 | 4,2 | 27 |
| 7 | Energiemanagementsysteme und Förderprogramme Klima/Energie | 2,30 | 3,2 | -90 |
| 8 | Energieeffiziente Produkte - Haushalte/Industrie | 0,21 | 4,2 | -266 |
| 10A | Energieeinsparverordnung | 8,43 | 10,30 | -47 |
| 10B | Austausch der Nachtspeicherheizungen | 1,05 | 0,90 | 23 |
| 12 | CO2-Gebäudesanierungsprogramm | 2,43 | 3,20 | -58 |
| 13 | Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur | 0,49 | 0,26 | 163 |
| 14 | Erneuerbare Wärme | 4,42 | 3,5 | 77 |
| 15 | Energetische Sanierung Bundesgebäude | 0,06 | 0,080 | -38 |
| 16 | CO2 PKW | 6,44 | 8,7 | -128 |
| 17 | Biokraftstoffe | 0,00 | -1,0 bis 2,0 | 84 bis 168 |
| 1 | Kraft-Wärme-Kopplung | 0,003 | -0,3 | 12,9 |
| Summe | 31 | 36,3 | -26 |
Quelle: Fraunhofer
ISI (2007)
Die auf jährliche Kosten umgelegten Investitionskosten betragen im Jahr 2020 insgesamt 31 Mrd. EUR, dem stehen Energieeinsparungen in Höhe von über 36 Mrd. EUR gegenüber. Dabei ist zu beachten, dass hierbei von moderaten Gas- und Ölpreisannahmen ausgegangen wurde (65 $/Barrel), während bereits jetzt deutlich höhere Ölpreise (ca. 90 $/Barrel) die Realität sind.
VII. Was bringt das Programm für die Bürgerinnen und Bürger?
Das Programm ist - wie jede intelligente Politik - eine Kombination aus Fördermaßnahmen, ökonomischen Instrumenten und Ordnungsrecht.
Gebäudebereich:
- Wer neu baut, baut jetzt aufgrund der verschärften Energiesparverordnung und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz mit einer verbesserten Dämmung und einem Erneuerbaren Anteil bei der Wärmeerzeugung (z.B. Solarthermie-Anlage). Diese Maßnahmen sind insgesamt wirtschaftlich, die Amortisationszeiten liegen deutlich unter der Lebensdauer der Anlagen.
- Wer ein Haus energetisch saniert, erhält umfangreiche Förderungen durch das Gebäudesanierungsprogramm. Jeder, der sein Dach dämmen will oder die Fenster austauscht, kriegt einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit. Die Bundesregierung stellt für die energetische Gebäudesanierung insgesamt 1,4 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung.
- Wer ein Haus mit erneuerbarer Wärme ausstatten will, erhält umfangreiche Förderungen durch das Marktanreizprogramm. Gefördert werden thermische Solaranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Die Förderung steigt von 130 Mio. Euro im Jahr 2005 auf bis zu 350 Mio. im Jahr 2008 und bis zu 500 Mio. Euro in 2009.
- Die Bundesregierung stellt zudem Zuschüsse für die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten bereit (200 Mio. EUR).
Beispiele für Kosten und Nutzen für die Bürger:
Gebäude: Das Dämmen einer Kellerdecke im Einfamilienhaus kostet knapp 2000Euro. Das spart ca. 150 Euro Heizkosten im Jahr, zudem kann eine Förderung überdas
KfW-Gebäudesanierungsprogramm beantragt werden. Damit amortisiert sich dieInvestition in etwa 10 Jahren – bei steigenden Öl- und Gaspreisen noch schneller.
Verkehr: Ein um 20 % effizienterer Kleinwagen muss nur 100-200 Euro teurer sein - und spart über 6 Jahre mit ca. 700 Euro mehr als das fünffache ein!
Motoren: Ein effizienter 11 Kilowatt-Motor für einen Industriebetrieb kostet nur 100Euro mehr als das Standardmodell –diese 100 Euro werden schon im ersten Jahreingespart, ab dem zweiten beträgt der Reingewinn 100 Euro pro Jahr!
Produkte: Ein hocheffizienter Kühlschrank (A++) ist um 50 Euro teuer als ein nicht soeffizientes Gerät, spart aber im Jahr 11 Euro ein. Das rechnet sich in wenigen Jahren.
Erneuerbare Wärme: Eine neue Heizungsanlage im Altbau (Brennwertkesselkombiniert mit einer solarthermischenAnlage) in einem Einfamilienhaus kostet
ca.11.240 Euro. Auf 20 Jahre Abschreibung gerechnet, spart man jährlich ca. 6 Euro.Und ab dem 21 Jahr hat man jährlich 850 Euro Reingewinn!
Stromkosten:
- Die Bundesregierung wird in Brüssel effiziente Gerätestandards durchsetzen. So sollen z.B. neue Geräte im Stand-By nur noch 1 Watt verbrauchen dürfen. Das spart Geld beim Stromverbrauch.
- Durch die Novelle des KWK-Gesetzes gibt es gegenüber dem heutigen Stand keinerlei zusätzliche Belastungen, die Umlage nach dem KWK-Gesetz bleibt konstant ca. 90 Cent pro Monat für einen 3-Personen-Haushalt. Bürgerinnen und Bürger können aber vom Ausbau der Fern- und Nahwärme profitieren.
- Durch die EEG-Novelle erhöht sich die EEG-Umlage auf den Strompreis etwas. Nach geltendem Recht wäre sie bis Jahr 2015 auf ein Maximum von etwa 1,4 ct/kWh angestiegen, danach sinkt sie wieder. Durch die jetzt beschlossene Novelle, die den Offshore-Windstrom besser vergütet, erwarten wir einen Wert von ca. 1,5 ct/kWh im Jahr 2015. Dies bedeutet für einen 3-Personen-Haushalt im Jahr 2015 etwa 4,40 Euro pro Monat (derzeit ca. 2,20 Euro pro Monat).
- Die Liberalisierung des Messwesens beim Strom bedeutet: Die Bürger können wählen, wer ihre Stromzähler betreibt und abliest - und es können Zähler eingebaut werden, die je nach Stromnachfrage und Uhrzeit unterschiedliche Tarife abrechnen. Wer Wasch- und Spülmaschine dann anschaltet, wenn Strom günstig ist, spart bares Geld.
Verkehr:
- Die aufkommensneutrale Umstellung der Kfz-Steuer belohnt sparsame Autos. Wer ein sparsames Auto kauft, wird in Zukunft weniger Kfz-Steuer zahlen.
- Die Erhöhung der Quoten für Biokraftstoffe ab 2015 kann ab diesem Zeitpunkt geringe Auswirkungen auf die Spritpreise haben. Die bis dahin erfolgte Forschung und Entwicklung bei den Biokraftstoffen der 2. Generation wird die Preisdifferenz zwischen fossilen und Bio-Kraftstoffen jedoch weiter reduzieren.
- Die geplante Verbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw sorgt dafür, dass man beim Autokauf gleich sehen kann, ob der Wagen effizient ist und welche Kosten für Sprit und Kfz-Steuer auf einen zukommen. Der sparsame Autokauf wird so leichter.
VIII. Monitoring
Gute Politik legt Rechenschaft ab über die Erreichung ihrer Ziele und die Effekte der beschlossenen Maßnahmen. Deswegen werden die an der Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beteiligten Ressorts im November 2010 und danach folgend alle zwei Jahre dem Bundeskabinett einen Bericht vorlegen, der die Wirkung des Klima- und Energiepakets insgesamt und der einzelnen Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien detailliert darstellt. Insbesondere sollen die Zielerreichung in den jeweiligen Bereichen und ihre Kosteneffizienz dargestellt werden. Grundlage des Berichts werden von der Bundesregierung beauftragte Erhebungen unabhängiger Gutachter sein. Sollte sich herausstellen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend bzw. nicht kosteneffizient sind, wird die Bundesregierung die bestehenden Politiken ergänzen sowie ggf. neue Maßnahmen vorschlagen und implementieren.
IX. Signal für die Weltklimakonferenz in Bali
Wenn Klimaschutz wirklich gelingen soll, brauchen wir eine weltweite Um-strukturierung der Energieversorgungsstrukturen durch Effizienz und erneuerbare Energien. Dieser Herausforderung werden wir nur gerecht, wenn große Industrieländer zeigen, wie es geht, so dass andere und auch Schwellenländer- und Entwicklungsländer mit einbezogen werden können.
Deutschland zeigt mit der Umsetzung der Meseberger Eckpunkte, dass Klimaschutz wirtschaftlich sinnvoll in allen Sektoren umgesetzt werden kann. Mit Meseberg gehen wir in der Internationalen Klimapolitik weg von einem "Geh du voran", hin zu einem "Das mache ich, was macht Ihr?" Nur so können wir die festgefahrenen internationalen Verhandlungen wieder flott machen.
Das Angebot Deutschlands und der
EU an unsere Verhandlungspartner steht: Die
EU ist bereit, bis 2020 ihre Emissionen um 30 % zu reduzieren. Deutschland will sogar in diesem Zeitraum 40 % reduzieren. Jetzt setzen wir auf entsprechend ehrgeizige Reaktionen unserer Partner.
Gehandelt werden muss heute - dies sind wir nicht nur uns, sondern vor allem nachfolgenden Generationen schuldig. Denn, so fasst es
UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zusammen: "Was wir nicht haben, ist Zeit".
Das Hintergrundpapier steht auch als
PDF-Dokument zur Verfügung.