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Stand: Juni 2011

Der Weg zur Energie der Zukunft - sicher, bezahlbar und umweltfreundlich

Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende

  1. Deutschland ist eines der leistungsfähigsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt.Eine wettbewerbsfähige Energieversorgung unserer Unternehmen ist die Voraussetzung dafür.Dabei wird es bleiben. Unsere Bürger vertrauen darauf, dass Strom zu jeder Tages- undNachtzeit, in jeder Menge und zu bezahlbarem Preis vorhanden ist. Darauf können sie sichweiter verlassen. Wir wollen, dass unser Energiesystem das wirtschaftliche Fundament stärkt,zum wichtigen Impulsgeber für Innovation und technologischen Fortschritt wird, die natürlichenLebensgrundlagen bewahren und unser Klima schützen hilft. Zu diesen Zielen stehen wir. Wirwollen in Deutschland nicht von Stromimporten abhängig sein, sondern unseren Nettobedarfeigenständig erzeugen können. Das ist auch weiterhin unser Anspruch.
  2. Deutschland hat die gesellschaftliche Grundentscheidung getroffen, seine Energieversorgungin Zukunft aus erneuerbaren Quellen zu decken. Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung inihrem Energiekonzept die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energiengestellt. Die Kernenergie hat darin nur solange eine Brückenfunktion, bis die erneuerbarenEnergien zuverlässig ihre Rolle übernehmen können und die dafür notwendigeEnergieinfrastruktur ausgebaut ist.
  3. Nach der bis dahin unvorstellbaren Havarie von Fukushima müssen wir die Rolle der Kernkraftallerdings überdenken. Diese Katastrophe mit ihren immer noch nicht ganz abzusehendenFolgen macht es notwendig, Restrisiken der Kernkraft neu zu bewerten. DieReaktorsicherheitskommission hat eine umfassende Analyse der Risiken der deutschenKernkraftwerke vorgelegt. Die Bundesregierung hat zudem eine unabhängige Ethikkommissionberufen, die zu allen Fragen der zukünftigen Energieversorgung Stellung genommen hat. DieErgebnisse dieser Kommissionen waren uns eine Richtschnur bei den notwendigenenergiepolitischen Entscheidungen.
  4. Wir werden schrittweise bis spätestens Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung indeutschen Kernkraftwerken verzichten. Die während des Moratoriums abgeschalteten siebenKernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk Krümmel werden nicht wieder ans Netz gehen. BisEnde 2015 werden das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, bis Ende 2017 das KernkraftwerkGundremmingen B, bis Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg 2 und bis Ende 2021 dieKernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf vom Netz gehen. Die drei jüngstenAnlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden spätestens mit Ablauf des Jahres2022 abgeschaltet. Die verbleibende Laufzeit orientiert sich an 32 Betriebsjahren, um deneigentumsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die verbliebenen Reststrommengender sieben während des Moratoriums abgeschalteten Kernkraftwerke können ebensoübertragen werden wie die Reststrommengen des Kernkraftwerks Krümmel und desKernkraftwerks Mülheim-Kärlich.
  5. Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Netzstabilität in denkommenden beiden Wintern zusätzliche Kraftwerkskapazität erforderlich ist. Deshalb soll einesder Kraftwerke, die nach dem Moratorium nicht wieder ans Netz gehen, noch bis Frühjahr 2013als Reservekraftwerk zur Verfügung stehen können. Dies gilt allerdings nur dann, wennkonventionelle Reservekraftwerke nicht ausreichen, um Gefahren für Sicherheit und Stabilitätder Stromversorgung abzuwenden. Hierzu wird die Bundesnetzagentur ermächtigt, falls sie esfür notwendig erachtet, eines der genannten Kernkraftwerke als Reserve für die nächstenbeiden Winterhalbjahre zu bestimmen. Das EnWG enthält eine entsprechendeVergütungsregelung für den Betreiber.
  6. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass wir den mit dem Energiekonzeptbereits angelegten grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung deutlich beschleunigenmüssen. Wir werden deshalb unser Energiekonzept fortentwickeln. Die im Energiekonzeptangelegte strategische Grundausrichtung zum Umstieg auf erneuerbare Energien undEnergieeffizienz für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgungbleibt gültig und ist die Grundlage der heutigen Entscheidungen. Die im Energiekonzeptbeschlossenen Ziele sind ambitioniert, aber machbar.
  7. Ein ambitionierter Klimaschutz bleibt ein entscheidender Treiber für den Umbau unsererEnergieversorgung; er setzt wichtige Investitionssignale für Innovationen und technologischenFortschritt. Deshalb unterstreichen wir die Bedeutung der im Energiekonzept vereinbartenKlimaschutzziele: Insbesondere wollen wir bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 %, bis2030 um 55 %, bis 2040 um 70 % und bis 2050 um 80 % bis 95 % jeweils gegenüber 1990reduzieren.
  8. Der grundlegende Umbau unserer Energieversorgung bedeutet vor allem eine Chance fürkommende Generationen. Unser Land ist Vorreiter auf dem Weg in die Energieversorgung derZukunft. Wir können als erste große Industrienation die Wende zu einem hocheffizienten,erneuerbaren Energiesystem schaffen. Dies verlangt aber auch ein hohes Maß an Realismus,Vernunft und Augenmaß. Dabei setzen wir auf Innovation und fortschrittliche Technologien, aufwirksame und zugleich kosteneffiziente Maßnahmen, und auf eine umwelt- undklimaverträgliche und zugleich markt- und wettbewerblich orientierte Politik.
  9. Das eröffnet uns technologische und ökonomische Chancen für die WettbewerbsfähigkeitDeutschlands als Wirtschaftsstandort und Exportnation. In der besten Tradition deutscherIngenieure werden dabei neue Technologien und Produkte, neue Exportmöglichkeiten unddamit Beschäftigung und Wachstum entstehen. Der beschleunigte Weg ins regenerativeZeitalter soll Deutschland bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen, Energiesicherheit undhohem Wohlstandsniveau zu einer der fortschrittlichsten und energieeffizientestenVolkswirtschaften der Welt machen.
  10. Deutschland steht damit vor einem tief greifenden Umbau seiner Energieversorgung – dies isteine Aufgabe für die nächsten Jahrzehnte. Sie kann nur gelingen, wenn es eine möglichstbreite gesellschaftliche Unterstützung für diesen Umbau und die damit verbundenenAnforderungen an uns alle gibt. Bund, Länder und Kommunen, Wirtschaft, Industrie undGewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherverbände, Bürgerinnen und Bürger sind gemeinsamgefordert.

    Um den Umbau unseres Energiesystems zu beschleunigen, trifft die Bundesregierungdeshalb heute folgende Entscheidungen:
  11. Zentraler Baustein für die Energieversorgung der Zukunft ist der weitere zügige Ausbau dererneuerbaren Energien. Dieser Weg soll so ausgestaltet werden, dass die Grundlagen füreinen Strommarkt gelegt werden, der zunehmend aus erneuerbaren Energien besteht. Daserfordert, dass das Zusammenspiel des konventionellen Kraftwerksparks mit derStromerzeugung aus erneuerbaren Energien optimiert wird (Markt- und Systemintegration). Dieerneuerbaren Energien sollen stärker bedarfsgerecht Strom erzeugen undSystemdienstleistungen für die Netz- und Versorgungssicherheit erbringen können. Umgekehrtsollen Speicher und ein zunehmend flexibler konventioneller Kraftwerkspark die fluktuierendeStromerzeugung aus Erneuerbaren stärker ausgleichen.
  12. Um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten, muss der Ausbau kosteneffizient erfolgen. Auseinem Nischenmarkt muss ein Volumenmarkt werden. Je rascher dies gelingt, desto stärkerwird der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien auch die Wachstumsdynamik stärken.Es gilt, bestehende Kostensenkungspotenziale auszuschöpfen, so dass die Größenordnungder EEG-Umlage von derzeit 3,5 ct/kWh nicht überschritten wird und die Umlage langfristigSenkungspotentiale hat. Die Windenergie ist der Bereich mit den größten Potenzialen für einenzügigen und kosteneffizienten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
  13. Mit der Novelle des EEG setzt die Bundesregierung den dynamischen Ausbau dererneuerbaren Energien fort, erhöht deren Kosteneffizienz und verbessert die Markt- undSystemintegration, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
    • Wir halten an den Grundprinzipien des EEG fest und sorgen dadurch für PlanungsundInvestitionssicherheit.
    • Wir verbessern die Vergütung dort, wo sie bislang nicht ausreicht, wie bei Windoffshore,bei der Wasserkraft und der Geothermie. Umgekehrt begrenzen wir unnötigeÜberförderungen und Mitnahmeeffekte. Wir passen beispielsweise die mengenmäßigeDegression bei PV ("atmender Deckel") halbjährlich an, wir vereinfachen dasVergütungssystem bei der Biomasse drastisch und begrenzen Mitnahmeeffekte beimGrünstromprivileg.
    • Mit der Einführung einer optionalen Marktprämie sowie einer "Flexibilitätsprämie" füreine bedarfsorientierte Stromerzeugung aus Biomasse setzen wir gezielte Anreize zurMarkt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien. Wir eröffnen damit allenBetreibern der Anlagen für erneuerbare Energien erstmals die Möglichkeit, dieVermarktung ihres Stroms selbst vorzunehmen und durch die Entwicklung optimierterLösungen zur bedarfsgerechten Erzeugung zusätzliche Vermarktungserlöse zuerzielen. Wir erhöhen die Netzintegration von PV-Anlagen durch eine Verbesserungdes Einspeisemanagements.
  14. Erneuerbare Energien können einen wachsenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energienam Bruttostromverbrauch von heute 17% auf 35% bis 2020 zu steigern. Durch einenbeschleunigten Netzausbau, die Verbesserung der Markt- und Systemintegration, dieverstärkte Nutzung von Speichern sollen die erneuerbaren Energien zunehmendbedarfsgerecht Strom bereitstellen. Darüber hinaus sieht das Energiekonzept vor, denStromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 Prozent zu senken. Auch dies ist ein Beitrag zurVersorgungssicherheit.
  15. Die Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Strommarkt bleibt weiter im Fokus. DieBundesregierung wird u.a. eine Marktransparenzstelle (wie geplant bis Ende des Jahres)einrichten.
  16. Die rund eine Million Beschäftigten in der energieintensiven Industrie leisten einen wichtigenBeitrag für die Wertschöpfung in unserem Land. Die Bundesregierung wird für stromintensiveUnternehmen daher umfassende Regelungen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingtenStrompreiserhöhungen im Energie- und Klimafonds in Höhe von bis zu 500 Mio. € sowie ggf.auch darüber hinaus aus dem Bundeshaushalt vorsehen. Dies werden wir auch aufeuropäischer Ebene konsequent flankieren. Darüber hinaus werden wir die besondereAusgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung energieintensiverUnternehmen flexibler und großzügiger ausgestalten.
  17. Mit einem besonderen Förderprogramm "Offshore Windenergie" der Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 5 Mrd. € wird die Realisierung der ersten 10Offshore-Windparks unterstützt, um wichtige Erfahrungen sammeln zu können. Wir müssenjetzt in diese Technologie investieren. So können wir dann kurzfristig die großenKostensenkungspotentiale ausschöpfen. Darüber hinaus werden wir mit einer Novelle derSeeanlagenverordnung die Genehmigungsverfahren für Anlagen in der ausschließlichendeutschen Wirtschaftszone (AWZ) deutlich vereinfachen und beschleunigen.
  18. Mit einer Novelle des Bauplanungsrechts werden wir die Möglichkeiten verbessern, alteWindanlagen durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen zu ersetzen(Repowering). Zusätzlich wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäudenerleichtert.
  19. Für die Windenergie an Land ist insbesondere die Ausweisung von Eignungsflächenentscheidend. Dazu wird die Bundesregierung eng mit den Ländern in der Bund-Länder-Initiative Windenergie zusammen arbeiten. Darüber hinaus werden wir gemeinsam mit denLändern eine Windpotentialstudie in Auftrag geben und aufbauend auf dieser PotentialanalyseKriterien für die Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Windenergie an Landentwickeln. Pauschale, "starre" Abstands- und Höhenbegrenzungen werden wir ersetzen,indem wir gemeinsam mit den Ländern bundesweite Kriterien für die Anwendung vonsachgerechten Abstands- und Höhenbegrenzungen im Einzelfall entwickeln.
  20. Dem Netzausbau kommt für den Ausbau der erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutungzu. Wir wollen mit einem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die Voraussetzungenfür einen schnelleren Ausbau vor allem bei den Stromübertragungsnetzen schaffen, die imWesentlichen den Windstrom vom Norden in die Verbrauchszentren im Süden bringen. Im Gesetzentwurfder Bundesregierung ist vorgesehen, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren für überregionale Leitungen von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden sollen.Dazu wird es eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeswirtschaftsministers und des Chefsdes Bundeskanzleramtes mit den Ländern geben. Diese Arbeitsgruppe soll die Einzelheitender beabsichtigten Gesetzesänderungen nach Möglichkeit einvernehmlich verabreden. Daswürde ein Genehmigungsverfahren aus einer Hand sichern. Umfassende Beteiligungsrechteder Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt werden sichergestellt. Die Rahmenbedingungenfür den Bau von grenzüberschreitenden Stromkabeln und für den Einsatz von Erdkabeln aufder 110-kV-Ebene werden optimiert. Die Netzanbindung von Offshore-Parks wird erleichtert,indem statt der aufwendigen Einzelanbindung eine Sammelanbindung von Windparksermöglicht wird (Clusteranbindung). Gemeinden, durch deren Gebiet künftig Stromtrassenverlaufen werden, können mit den Netzbetreibern im Rahmen der Anreizregulierung einenfinanziellen Ausgleich vereinbaren.
  21. Die Novelle des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) stärkt darüber hinaus die Grundlagen fürintelligente Netze und Speicher. Zur Integration der fluktuierenden erneuerbaren Energien sindSpeicher ein wesentlicher Baustein. Neue Speicher sollen deshalb von den ansonstenanfallenden Netzentgelten befreit werden. Zudem haben wir erstmals eine verpflichtende undkoordinierte Netzausbauplanung (im Rahmen EnWG) für die großen Stromübertragungs- undGasfernleitungsnetze (10-jährige Netzentwicklungspläne). Netzentwicklungspläne sollenNetzausbau in notwendigem Umfang ermöglichen und durch umfassende Konsultationen mitBetroffenen die öffentliche Akzeptanz für Leitungsbau erhöhen. Auf dieser Grundlage soll derGesetzgeber durch ein Bedarfsplangesetz den Netzausbaubedarf verbindlich feststellen.Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für die Planung der verlustarmenHochspannungs-Gleichstrom-Leitungen (HGÜ) verbessert. Durch Änderungen imNetzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und Energiewirtschaftsgesetz erreichen wirdeutliche Verbesserungen der Bürgerbeteiligung auf allen Verfahrensebenen beimNetzausbau.
  22. Um den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, wird das neueEnergieforschungsprogramm der Bundesregierung (Verabschiedung im Kabinett Ende Juni)eine deutliche Verstärkung der Förderung von Forschung und Entwicklung in den Bereichen"Speicher" und "Netze" vorsehen.
  23. Eine schnelle Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen fossil befeuerten Kraftwerke ist bis2013 unabdingbar. Als zusätzliche Sicherheit wollen wir bis 2020 neben den bereits im Baubefindlichen Gas- und Kohlekraftwerken einen weiteren Zubau von bis zu 10 GW gesicherterKraftwerksleistung. Wir wollen durch ein Planungsbeschleunigungsgesetz (in Vorbereitung)dazu beitragen, einen zügigen Ausbau der erforderlichen Kapazitäten sicherzustellen.
  24. Ein neues Kraftwerksförderprogramm der Bundesregierung wird mit Blick auf denerforderlichen Neubau hocheffizienter und flexibler Kraftwerke aufgelegt. Auch dies trägt zumehr Versorgungssicherheit und zur Einhaltung der Klimaschutzziele bei. Um dieWettbewerbssituation kleinerer Anbieter (zum Beispiel von Stadtwerken) zu verbessern, wirddies auf Kraftwerksbetreiber mit einem Anteil von weniger als 5 % an den deutschenErzeugungskapazitäten beschränkt.
  25. Die Bundesregierung wird außerdem die Mittel für die KWK-Förderung effizienter einsetzen,um die Energieerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich zu stärken und über 2016 hinausfortzusetzen. Darüber hinaus werden wir in diesem Jahr im Rahmen einer Novelle des KWKGesetzesdie KWK-Förderung weiterentwickeln.
  26. Im Gebäudebereich bleiben auch in Zukunft wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen desEnergieeinsparrechts wichtige Elemente der Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz undfür den Klimaschutz. Wir werden Effizienzstandards für Gebäude ambitioniert erhöhen.Insbesondere wird mit der ENEV 2012 bis 2020 eine schrittweise Heranführung desNeubaustandards an den künftigen europaweiten Niedrigstenergiegebäudestandard erreicht,soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung derBelastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist. Der Bund geht mit gutemBeispiel voran. Wir errichten Neubauten bereits ab dem Jahr 2012 nur noch imNiedrigstenergiestandard.
  27. Die energetische Sanierung von Gebäuden spart CO2 und Energie. Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden im Vergleich zu 2011 (936 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd.Euro für 2012 bis 2014 erhöht. Wir werden außerdem zusätzliche Abschreibungsmöglichkeitenim Gebäudesektor einführen. Zudem wird die Bundesregierung prüfen, ob 2015 einehaushalts-unabhängige Lösung (z.B. weiße Zertifikate) eingeführt werden kann.
  28. Wir führen einen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand ein. Dieser gibt alsHandlungsempfehlung eine Orientierung für Eigentümer, mit welchen Sanierungsmaßnahmender Niedrigstenergiestandard bis 2050 erreicht werden kann. Die wirtschaftlichen Anreize fürenergetische Gebäudesanierungen werden sich am Sanierungsfahrplan ausrichten.Bundesbauten sollen bei der Reduzierung des Energieverbrauchs eine Vorbildfunktioneinnehmen.
  29. Für die öffentliche Beschaffung werden hohe Energieeffizienzkriterien als ein wichtigesKriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge rechtlich verbindlich verankert. Dazu passen wirin einem ersten Schritt die Vergabeordnung entsprechend an. Grundsätzlich sollen Produkteund Dienstleitungen beschafft werden, die im Hinblick auf ihre Energieeffizienz die höchstenLeistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören.
  30. Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für ein anspruchsvolles und verbindlichesMaßnahmenpaket zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Wir wollen insbesondere dieeuropäischen Produktstandards sowie die Energieverbrauchskennzeichnung entsprechendeinem fortschrittlichen Stand der Technik weiterentwickeln. Diese sollen sich stärker als bisheran der besten verfügbaren Technik orientieren und regelmäßig aktualisiert werden (sog. Top-Runner).
  31. Der eingeleitete Prozess für eine klimafreundlichere Mobilität wird im Rahmen der Erarbeitungder neuen Kraftstoff- und Mobilitätsstrategie fortgeführt.
  32. Die Generationen, die die Kernenergie nutzen, müssen sich auch um die Lagerung deranfallenden radioaktiven Abfälle sorgen. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung vonGorleben ebenso ein wie ein Verfahren zur Ermittlung allgemeiner geologischerEignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen. Die Bundesregierung wirdbis Ende des Jahres dazu einen gesetzlichen Vorschlag unterbreiten. Die Einnahmen aus derKernbrennstoffsteuer dienen u.a. dem Zweck, die aus der notwendigen Sanierung derSchachtanlage Asse II entstehenden Haushaltsbelastungen zu reduzieren.
  33. Diese energiepolitischen Weichenstellungen setzen Rahmenbedingungen für eineNeuausrichtung unserer Energieversorgung. Die Bundesregierung wird dies in einemMonitoringprozess begleiten, um die Erreichung der energiewirtschaftlichen ZieleVersorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten, ohne dieEntscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergie noch einmal in Frage zu stellen.
  34. Die Bundesregierung wird daher die Umsetzung des Maßnahmenprogramms jährlich auf Basiseines fundierten Monitorings überprüfen. Sie wird dazu einen Kreis kompetenter Institutionen(unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Statistisches Bundesamt,Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt, Bundeskartellamt, Bundesamt für Wirtschaft undAusfuhrkontrolle) beauftragen, zu zentralen energiepolitischen Fragen jährlich Beiträge zuliefern.
  35. Dabei wird der Bundeswirtschaftsminister über den Netzausbau, den Kraftwerksausbau undErsatzinvestitionen sowie zur Energieeffizienz berichten. Der Bundesumweltminister wird überden Ausbau der erneuerbaren Energien berichten. Auf dieser Grundlage wird dieBundesregierung den Deutschen Bundestag unterrichten und ggf. Empfehlungen aussprechen.
  36. Zu den längerfristigen Zukunftsaufgaben, die wir bereits heute in den Blick nehmen müssen,gehört etwa die Verbesserung der Sicherheit der bestehenden Kernkraftwerke in Europa undweltweit. Die Bundesregierung hat diesen Prozess in der Europäischen Union und im Kreis derführenden Wirtschaftsnationen bereits erfolgreich angestoßen.
  37. Wir brauchen intelligente Verteilnetze für den Ausbau und die Systemintegration erneuerbarerEnergien. Wir schaffen nach und nach die Voraussetzungen für den marktgetriebenen Aufbaudieser Netze, die Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten, ein dezentralesErzeugungs- und Lastmanagement sicherstellen, die erneuerbaren Energien bestmöglichintegrieren, eine optimale Netzauslastung ermöglichen sowie Energieeffizienzpotenziale beimVerbraucher heben können. Wir brauchen die Entwicklung und Anwendung neuerSpeichertechnologien, um die fluktuierende Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zuverstetigen sowie weitere Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschlandund Europa und ihr effizientes Zusammenwirken.
  38. Nicht zuletzt brauchen wir neue Strategien für mehr Energieeffizienz und die Weiterentwicklungvon Standards, mit denen die Potenziale sowohl bei Gebäuden als auch beim Stromverbrauchkonsequent genutzt werden sowie ein neues Marktdesign für den Strommarkt, damit flexibleund sichere Kapazitäten auch bei einer weitgehend auf erneuerbaren Energien basierendenVersorgung jederzeit verfügbar sind.
  39. Der Übergang zu einer modernen und CO2-armen Energieversorgung erfordert die EinbindungDeutschlands in den europäischen und internationalen Kontext. Leitbild bei diesenHerausforderungen sollte es sein, die Ziele des Energiekonzepts konsequent umzusetzen unddabei den Wettbewerb in Energiewirtschaft und Industrie in Europa nachhaltig zu stärken.
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