Stand: Mai 2009
Vom 3. - 14. Dezember 2007 fand auf Bali die 13. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls statt. Die Konferenz endete mit der Vereinbarung des "Bali Action Plan". Mit ihm beschlossen die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention über die Themen konkrete Verpflichtungen sowie Beiträge aller Staaten zur Minderung von Emissionen (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung, Technologie und Finanzierung bis und nach 2012 zu verhandeln. Diese Verhandlungen sollen 2009 in Kopenhagen (15. COP) enden, genauso wie die bereits vor zwei Jahren begonnenen Verhandlungen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (ohne die USA).
Der Bali Action Plan bildet mit einer Reihe weiterer wichtiger Entscheidungen (zusammen die "Bali Road-Map") eine tragfähige Verhandlungsgrundlage für ein internationales Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012. Die Verhandlungen finden in zwei parallelen Strängen statt - einer unter der Klimarahmenkonvention und einer unter dem Kyoto-Protokoll. Über das gemeinsame Enddatum 2009 sind diese miteinander verknüpft.
Im Rahmen der Verhandlungen über die künftigen Verpflichtungen für Industriestaaten unter dem Kyoto-Protokoll konnte für Industrieländer ein indikativer Minderungskorridor festgelegt werden: Erwogen wird eine Emissionsminderung von 25 bis 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Damit ist das Anspruchsniveau für die Verhandlungen definiert. Im Bali Action Plan (der sich an alle Vertragsstaaten der Konvention - also auch die USA - richtet) wurde festgelegt, dass die Anforderungen an alle Industriestaaten vergleichbar sein sollen.
Alle Industrie- und Entwicklungsländer einigten sich darauf, den Klimawandel gemeinsam und deutlich stärker bekämpfen zu wollen als bisher. Dabei haben sich erstmals auch die Entwicklungsländer bereit erklärt, in Zukunft messbare, berichtspflichtige und überprüfbare eigene Klimaschutzmaßnahmen ergreifen zu wollen, die durch Technologiekooperation, Finanzierung und Kapazitätsaufbau unterstützt werden sollen.
Die Entscheidung enthält auf Druck der EU deutliche Formulierungen, die die Dringlichkeit zum Handeln unterstreichen. Auch beziehen sich die Vertragsstaaten deutlich auf den 4. Sachstandsbericht des IPCC und verweisen indirekt (Fußnote) auf das in Zukunft notwendige Maß des Handelns: Eine Reduzierung der Emissionen bis 2050 deutlich unter das Niveau von 2000, um gefährliche Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern.