Unter Selbstverpflichtungen werden rechtlich unverbindliche Erklärungen von Unternehmen oder Verbänden verstanden, in denen umweltpolitische Ziele festgelegt werden, die in einem vorgegebenen Zeitraum durch eigenverantwortliches Handeln der Wirtschaft realisiert werden sollen.
Dabei verpflichten sich Wirtschaftsverbände bzw. Unternehmen gegenüber dem Staat auf ein konkretes umweltpolitisches Ziel und legen fest, wie der Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung geführt werden soll. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Umweltziele schneller, kostengünstiger und flexibler durch die beteiligten Wirtschaftsakteure verwirklicht werden können. Gerade auch in Handlungsfeldern, in denen spezifische Lösungen gefragt sind, kann der Weg der Selbstregulierung effizienter als die Gesetzgebung sein. Der grundlegende Unterschied zwischen Selbstverpflichtungen und anderen Instrumenten der Umweltpolitik liegt im Verzicht auf staatliche Regulierung.
Bei Selbstverpflichtungen sind verschiedene Varianten erkennbar: Die Selbstverpflichtung wird einseitig von der Wirtschaft festgelegt oder die Selbstverpflichtung ist das Ergebnis von Verhandlungsprozessen zwischen Staat und Wirtschaft. In der Regel werden Selbstverpflichtungen vom Staat informell, aber auch formell entgegengenommen. Zumeist liegt jedoch der Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung durch die Wirtschaft die Erwartung zugrunde, dass der Staat im Gegenzug auf eine gesetzliche Regulierung verzichtet.
Aktuelle Selbstverpflichtungen