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Stand: Februar 2011

Arbeitsgruppe 3: Klimaschutz in Industrie und Gewerbe

Vorsitz: Siemens AG und Bundesumweltministerium, Unterabteilung ZG III

Klimapolitik und Wirtschaftswachstum sind keine Gegensätze. Die Unternehmen haben längst erkannt, welche Chancen in Umwelttechnologien und -dienstleistungen für das Wachstum von morgen liegen. Deutschland ist bereits heute einer der Technologieführer bei erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und ist mit einem Weltmarktanteil von 16 Prozent zudem führende Exportnation für Umwelttechnologien. Die Chance besteht darin, dass Klimaschutz zum Impulsgeber für die ökonomische Modernisierung unseres Landes wird. Maßnahmen zur Effizienzverbesserung, die sich sowohl ökologisch als auch ökonomisch rechnen, tragen zum ökonomischen Erfolg der Unternehmen bei und minimieren gleichzeitig die gesamtwirtschaftlichen CO2-Vermeidungs-Kosten.

Grundsätzlich gilt es, in dem Spannungsfeld zwischen notwendigen umfangreichen Energie- und CO2-Einsparungen, begrenzten staatlichen (Förder-)Mitteln und dem Wunsch der Unternehmen nach Kostenentlastungen tragbare und erfolgversprechende Lösungen für den Klimaschutz zu finden. Dabei kommt den allgemeinen politischen Rahmenbedingungen eine zentrale Bedeutung zu, denn sie stellen die notwendige Voraussetzung für die Entfaltung der Wirksamkeit aller anderen Einzelmaßnahmen dar. Grundsätzlich gilt, dass innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, Technologieoffenheit sowie die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eine notwendige Voraussetzung darstellen, um Klimaschutzinvestitionen effizient durchzusetzen.

Die Vertreter der Arbeitsgruppe 3 plädieren in diesem Zusammenhang für:

  • langfristig verlässliche Rahmenbedingungen, gekennzeichnet durch ein langfristiges und realistisches Energiekonzept mit entsprechenden Zielgrößen zur Schaffung von Planungssicherheit im Hinblick auf kostenträchtige Investitionsvorhaben (unter anderem mit Blick auf Investitionszyklen);
  • die Wahrung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belastbarkeit der einzelnen Branchen im Sinne eines globalen Level Playing Field;
  • politische Rahmenbedingungen, die so ausgestaltet sind, dass die für die deutsche Volkswirtschaft unverzichtbaren Grundstoffindustrien in Deutschland weiterhin wirtschaftliche Zukunftsperspektiven haben. Insbesondere sind staatlich verursachte Mehrfachbelastungen auf die Energiepreise zu vermeiden, um Carbon Leakage entgegenzuwirken;
  • die Verbesserung der Effizienz im Zusammenspiel der energie- und klimapolitischen Steuerungsinstrumente durch eine bessere Abstimmung, insbesondere des Emissionshandels, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG), der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und der Energiesteuer (Stichwort Instrumenten-Mix);
  • das Fördern von Technologien (Produkten, Prozessen, Dienstleistungen), die helfen, Energieeffizienzpotenziale national und international auszuschöpfen;
  • ein weitestgehend abgestimmtes Vorgehen der Bundesministerien im Bereich Energieeffizienz und Klimapolitik mit möglichst nur einem Ansprechpartner.
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