Stand: Februar 2011
Vorsitz: Viessmann Werke GmbH & Co. KG und Bundesumweltministerium, Referat KI I 3
Der Gebäudebereich ist für die Klimaschutzpolitik von zentraler Bedeutung. Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf Gebäude. Drei Viertel aller Wohngebäude wurden vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung (1979) errichtet. Sie sind bis heute weitgehend unsaniert und noch mit der alten Anlagentechnik ausgestattet.
Der Nutzen einer verstärkten energetischen Sanierung des Gebäudebestandes wäre über den Klimaschutz hinaus vielfältig und groß. Wie realisierte Sanierungsprojekte zeigen, kann der Energieverbrauch eines Gebäudes bei durchdachter Planung um durchschnittlich etwa 50 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet nicht nur erheblich gesunkene Energiekosten für Mieter und Selbstnutzer, Eigentümer profitieren von einer Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung ihrer Immobilie und damit einer dauerhaft besseren Vermietbarkeit.
Auch der volkswirtschaftliche Gewinn ist enorm. So findet die Wertschöpfung im Bau- und Handwerksbereich fast ausschließlich im Inland statt und sichert heimische Arbeitsplätze. Die deutsche Industrie kann mit ihren innovativen Entwicklungen rund ums Gebäude ihre Exportkraft sichern und weiter ausbauen. Nicht zuletzt wird Deutschland unabhängiger von Rohstoffimporten.
In einem sehr komplexen Umfeld verhindert allerdings bis heute eine Vielzahl von Hemmnissen den entscheidenden Durchbruch bei der Sanierung des Gebäudebestandes. Um dies zu ändern, hat die Arbeitsgruppe eine Vielzahl von Empfehlungen erarbeitet. Dabei bestand in vielen Fällen - aber nicht in allen Punkten - Konsens unter den Teilnehmern.
Im Abschlussbericht zum "Klimaschutzdialog Wirtschaft und Politik" sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 „Klimaschutz und Gebäude“ zusammengefasst. In der Arbeitsgruppe waren Verbände und Repräsentanten einzelner Firmen aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Industrie, Energieversorgung und erneuerbare Energien vertreten. Die Vorschläge stellen Empfehlungen der vertretenen Unternehmen und Verbände an das Bundesumweltministerium dar. Sie beruhen auf Diskussionsbeiträgen aus drei Sitzungen sowie schriftlichen Beiträgen der Teilnehmer.