Stand: Januar 2012
Seit 1992 können in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie den assoziierten Nachbarstaaten Produkte mit dem EU-Umweltzeichen (auch Euro-Blume oder EU-Blume) ausgezeichnet werden. Es wird an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die bezogen auf die gesamte Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben als der Marktdurchschnitt ohne dass dabei die Sicherheit der Produkte beeinträchtigt oder die Eignung für den vorgesehenen Gebrauch verringert wird. Bei den Vergabekriterien sollen zunehmend auch soziale Aspekte Berücksichtigung finden.
Das EU-Umweltzeichen gibt es europaweit für mehr als 1.100 Zeichennehmer in 24 Produktkategorien. Für Unternehmen, die ihre Produkte europaweit auf den Markt bringen, ein zentraler Vorteil gegenüber nationalen Umweltzeichen. Die Produkt- und Dienstleistungspalette reicht von Reinigungsprodukten über Elektrogeräte, Textilien und Schmierstoffe bis hin zu Bodenbelägen sowie Farben und Lacken. Auch Serviceleistungen wie Beherbergungsbetriebe oder Campingplätze können das EU-Umweltzeichen tragen. Eine Ausdehnung auf Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnisse ist nicht auszuschließen; dies wird von den Ergebnissen einer derzeit durchgeführten EU-Studie abhängen.
In Aufbau und Vergabe ist das EU-Umweltzeichen dem Blauen Engel vergleichbar, allerdings in Deutschland bisher noch nicht sehr verbreitet. Dennoch nimmt auch seine Bekanntheit zu. Bei einer EU-weiten Erhebung im Jahre 2006 hatten lediglich 11% der Befragten bereits von dem Zeichen gehört und dessen Bedeutung gekannt. 2009 stieg der durchschnittliche Bekanntheitsgrad bereits auf 40%.
www.ral.de (Rubrik RAL Umwelt) bzw. mit dem Link www.eu-ecolabel.de auch in deutscher Sprache einen Überblick verschaffen.
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Diese neue Internetseite wird sicher zu einer größeren Attraktivität des Europäischen Umweltzeichens führen.
Die EU hat im November 2009 die neue Verordnung EG 66/2010 über das EU-Umweltzeichen verabschiedet. Ziel der Verordnung ist es, die Wirksamkeit des Zeichens zu verbessern und seine Anwendung zu vereinfachen. Die EU hat außerdem die Gebühren, vor allem die Jahresgebühr für die Zeichennutzung, erheblich gesenkt, womit die Zeichennutzung attraktiver werden soll.
Insgesamt konkretisiert die neue Verordnung die methodischen Voraussetzungen und fördert eine Harmonisierung und Kooperation mit nationalen Umweltzeichen. Damit verbessern sich die Möglichkeiten für Deutschland, die Kooperation zwischen dem EU-Umweltzeichen und dem Blauen Engel zu intensivieren.
