Einweg oder Mehrweg - beides kostet inzwischen Pfand und ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum noch zu unterscheiden. Denn dass man für eine Flasche Pfand bezahlt bzw. zurückbekommt und sie vom Handel zurück genommen wird, heißt nicht, dass es sich um eine Mehrwegflasche handelt.
Das Bundesumweltministerium möchte deshalb eine Hinweispflicht auf Einweg- bzw. Mehrweg-Getränkeverpackungen im Handel. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt derzeit beim Bundesrat. Zusätzlich kann hier der Blaue Engel für Mehrwegverpackungen eine Orientierung geben, denn Mehrwegverpackungen weisen in der Summe ihrer Umweltbelastungen Vorteile gegenüber Einwegverpackungen auf, insbesondere dann, wenn der Transportaufwand relativ gering ist. Ferner unterstützen Mehrwegverpackungen das Ziel der Abfallvermeidung und des nachhaltigen Konsums. Außerdem verbrauchen Mehrwegflaschen auf ihrem Lebensweg weniger Rohstoffe und Energie und tragen somit weniger zum Treibhauseffekt bei.
Ziel des Umweltzeichens ist es, die Verwendung von Mehrwegflaschen und Mehrweggläsern zu fördern. In Verbindung mit dem Umweltzeichen ist auf dem Etikett bzw. der Banderole Abfüllort und Postleitzahl deutlich anzugeben, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte mit kurzen Transportwegen auswählen können.
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