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Stand: 01.04.2012

Tipp des Monats: Lärmarme Gartengeräte

Leise Gärtnern mit lärmarmen Gartengeräten mit dem Blauen Engel

Gartengeräte verursachen besonders in der Freizeit und in Erholungsgebieten störende Arbeitsgeräusche. Der Blaue Engel kennzeichnet besonders lärmarme Gartengeräte. Dazu zählen Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Freischneider, Motorkettensägen, Grastrimmer, Heckenscheren und Vertikulierer.

Von der Vergabe des Blauen Engel ausgenommen sind Laubblasgeräte und Laubsammler. Obwohl hier lärmarme Ausführungen am Markt angeboten werden, können die sonstigen ökologischen Auswirkungen dieser Geräte (z. B. Humusabtragung und Vernichtung von Kleinstlebewesen) erheblich sein.

Durch die Vergabe des Blauen Engel an Gartengeräte wird eine Reduzierung der störenden Arbeitsgeräusche erreicht, da die Anforderungen strenger sind als die gültigen gesetzlichen Lärmgrenzwerte. Einige Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, Grastrimmer und Kettensägen) werden mit Verbrennungsmotoren betrieben. Neben den Lärmbeschränkungen werden hier strenge Abgaswerte festgelegt, so dass Gartengeräte mit dem Blauen Engel auch für bessere Luft sorgen. Außerdem sind durch geeignete Füllsysteme die Leckverluste bei der Betankung zu vermeiden.Für akkubetriebene Gartengeräte werden schadstoffarme Batterien vorgeschrieben. <o>Die Verwendung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe wird in den Materialien und Kunststoffen ausgeschlossen. Zum Schutz der Gesundheit ist bei allen Gartengeräten der Eintrag von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in den Griffmaterialien zu vermeiden.

Vorteile der lärmarmen Gartengeräte für die Umwelt und Gesundheit (RAL-UZ 129)

  • Reduzierung der Lärmemission/ Arbeitsgeräusche
  • weniger Abgase bei Geräten mit Verbrennungsmotoren oder Einsatz schadstoffarmer Akkus
  • Vermeidung von Schadstoffen in den Kunststoffen und Gehäuseteilen
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