Mit dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 1. November 2006 hat sich hinsichtlich der Einbeziehung von Umweltaspekten in das öffentliche Vergabeverfahren die Rechtssicherheit für öffentliche Auftraggeber verbessert. In den Vergabe- und Vertragsordnungen wird nun explizit beschrieben, an welchen Stellen eines öffentlichen Vergabeverfahrens Umweltbelange Berücksichtigung finden können.
Auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hat das Umweltbundesamt das "Rechtsgutachten Nationale Umsetzung der neuen EU-Beschaffungs-Richtlinien" durch das Öko-Institut e.V. und Prof. Versteyl Rechtsanwälte erstellen lassen, das die Möglichkeiten für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung umfassend aufzeigt.
Hinweis: Die in 2012 erstellte aktualisierte Fassung dieses Rechtsgutachtens ist jetzt unter folgendem Link einsehbar: www.uba.de/uba-info-medien/4314.html