Stand: Januar 2013
Bereits in den Konferenzen der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro und für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg wurde unterstrichen, dass das Beschaffungswesen ein wichtiges Instrument des produktbezogenen Umweltschutzes ist. Gerade die öffentliche Hand sollte bei der Umsetzung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster eine Vorbildfunktion übernehmen. Damit wird die Bedeutung der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung als Teil des sog. "Marrakesch-Prozesses" und als Instrument der Integrierten Produktpolitik (IPP) sichtbar.
Europaweit werden durch die öffentliche Hand jährlich rund 1.500 Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben. In Deutschland umfasst das öffentliche Beschaffungswesen etwa 13 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Mit diesem erheblichen Potenzial können gezielt Umweltbelange und damit auch die Entwicklung innovativer umweltfreundlicher Produkte unterstützt werden. Das kann zum Beispiel erfolgen durch
Wie dabei auch noch Kosten gespart werden können, zeigen z. B. das durch das Umweltbundesamt inzwischen in der 4. Auflage herausgegebene Handbuch "Umweltfreundliche Beschaffung" (Hrsg.: Umweltbundesamt, Verlag Franz Vahlen Gmbh, München) und das "Handbuch für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung" der EU-Kommission (auch in D-Sprache erhältlich, PDF-Dokument, 2200 KByte), das inzwischen auch in einer überarbeiteten Version verfügbar ist.
Rechtsgrundlagen für die Berücksichtigung von Umweltbelangen im öffentlichen Beschaffungswesen in D sind insbesondere die drei Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF, die Vergabeverordnung, die Sektorenverordnung und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darüber hinaus ist seit 19. Juli 2012 die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) in Kraft.
Die zwei Vergaberechtsrichtlinien der EG
wurden weitestgehend in deutsches Recht umgesetzt.
Darüber hinaus beinhaltet auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG § 45) relevante Regelungen für ein umweltfreundliches Beschaffungswesen. .
Inzwischen gibt es im deutschen Vergaberecht eine Reihe von Regelungen, wonach Umweltbelange bei den einzelnen Schritten der Auftragsvergabe (wie die Erarbeitung der Technischen Spezifikationen, Bewertung der Leistungsfähigkeit der Bieter und Zuschlagserteilung) berücksichtigt werden können. Dies ist eine gute Basis, um das öffentliche Beschaffungswesen noch umweltfreundlicher zu gestalten. Die Chancen, die innovative Umwelttechnologien und -produkte bieten, werden leider noch viel zu selten genutzt. Deshalb sollte gerade hier die öffentliche Hand mit ihrem nicht zu unterschätzenden Marktpotenzial ihrer Vorbildfunktion noch besser gerecht werden. Eine wichtige Prämisse bei der öffentlichen Beschaffung lautet: Der öffentliche Einkauf muss den Bedarf der öffentlichen Hand wirtschaftlich decken! Gleichwohl wird in der Praxis häufig noch nach kurzfristigen Kostengesichtspunkten entschieden, weniger nach längerfristigen Lebenszykluskosten und fast nie unter Einbeziehung der der Gesellschaft entstehenden Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden mit all ihren Folgen. Dabei bietet gerade die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten vielfach Chancen zu signifikanten Kosteneinsparungen. Dieses Potential muss noch viel konsequenter als bisher genutzt werden. Aus diesem Grund wird das Umweltbundesamt dafür Sorge tragen, dass z.B. Umweltbelange bei der Vorbereitung von Rahmenverträgen für das sog. "Kaufhaus des Bundes" (Kabinettbeschluss zur Optimierung öffentlicher Beschaffungen vom 10. Dezember 2003) berücksichtigt werden. Umweltbelange sollten aber auch bei noch eigenständig durch die jeweiligen Ressorts abzuwickelnden Beschaffungen hinreichende Beachtung finden. Das BMU hat daher im Ergebnis einer durch das Beratungsunternehmen McKinsey Ende 2008 erarbeiteten Studie die Entwicklung einer so genannten Allianz für eine nachhaltige Beschaffung unter Einbeziehung von Bund, Ländern und Kommunen initiiert. Dort werden seit einigen Jahren wichtige Einzelthemen durch entsprechende Expertengruppen bearbeitet. Darüber hinaus beinhaltet auch das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung vom 6. Dezember 2010 diverse Maßnahmen zur nachhaltigeren Ausrichtung des Beschaffungswesens.
Nicht zuletzt zeichnet sich immer deutlicher auch auf EU-Ebene die Tendenz ab, das öffentliche Beschaffungswesen umweltfreundlicher und damit auch innovativer zu gestalten. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten Ende 2011 konkrete Vorschläge zur Neugestaltung des EU-Vergaberechts vorgelegt. Die Verhandlungen auf EU-Ebene sollen 2013 abgeschlossen werden.
Zur weiteren Durchsetzung einer "Umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung" stehen hier vor allem folgende Aufgaben im Fokus: