Stand: November 2010
Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie liefern Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser und können Schadstoffe abbauen. Sie bieten Flächen zur Besiedelung, für Verkehr und Freizeit. Und nicht zuletzt sind sie ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Jedoch können die Böden nicht alle dieser Funktionen gleichzeitig erfüllen. Zudem sind manche dieser Funktionen durch Verunreinigungen, Erosion, Humusrückgang und Verdichtung bedroht. Eingetretene Schäden sind kurzfristig kaum behebbar, denn fruchtbare Böden sind das Ergebnis langer physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse: Bis sich ein Zentimeter neu bildet, dauert es 200 bis 300 Jahre.
Sorge bereitet, dass die Nutzung der Böden für Siedlung und Verkehr die anderen Funktionen immer weiter zurückdrängt. In jeder Sekunde werden in Deutschland fast elf Quadratmeter Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen. Knapp die Hälfte davon wird versiegelt. Durch Versiegelung gehen aber zunehmend natürliche Bodenfunktionen wie Wasserdurchlässigkeit oder -speicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit sowie Lebensraum für Organismen verloren.
Gefahren für Böden können von alten Industrie- und Gewerbegrund¬stücken ausgehen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, sowie von Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert wurden.
Wenn die Böden dort so verunreinigt sind, dass dies zu Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man diese Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten. Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es auch Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen und durch Rüstungsgüterproduktion.
Das Bundesumweltministerium setzt sich dafür ein, die wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen zu verbessern, die benötigt werden, um die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der dazugehörigen Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) steht seit Ende der 90er-Jahre eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Schutz des Bodens sowie für Altlastenbewertung und -sanierung zur Verfügung. Mit diesen gesetzlichen Regelungen wurde auch der Vorsorgegedanke vertieft. Eigentümer und Investoren erhalten dadurch Rechts- und Investitionssicherheit.
Die Bundesregierung will mit einem vorsorgenden Bodenschutz einen wirksamen Gesundheits- und Verbraucherschutz gewährleisten. Entsprechend der Nationalen Strategie setzt sie sich deshalb dafür ein, dass unerwünschte Stoffeinträge in den Boden soweit wie möglich vermieden werden.
In vielen Ländern der Erde bringen Bodenerosion, Schadstoffbelastungen, Humus- und Nährstoffverluste, Versalzung und Versauerung schwerwiegende Probleme für die Menschen und die Umwelt mit sich. Die Bundesregierung engagiert sich in zahlreichen internationalen Übereinkommen dafür, solchen Bodenschädigungen entgegenzuwirken, und bietet die in Deutschland gewonnenen Erfahrungen im Rahmen von bilateralen Projekten an.
Bodenschutz beginnt zu Hause. Wer die Wiese nicht zum perfekten Rasen trimmt, sondern Kraut und Kräutlein zulässt, trägt dazu bei, den Boden als Lebensraum für viele Kleinorganismen zu sichern. Wer auf Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich verzichtet oder auf seinem Grundstück Flächen so gestaltet, dass Regenwasser versickern kann, erhält wichtige Funktionen des Bodens. Und unterwegs? Wenn man an Bahnschranken und Ampeln den Motor abstellt, vermeidet man Stickoxyde, die zu saurem Regen führen, der den Boden belastet. Selbstverständlich sollte außerdem sein, keine Abfälle in freier Natur abzulagern. Schadstoffe könnten in den Boden gelangen und ihn für uns und zukünftige Generationen schädigen.

EU-Bodenschutz-Strategie
EU-Bodenschutzpolitik - Historie und Kernpunkte
Linktipp:
www.bodenwelten.de