Stand: Dezember 2005
Die Rechtsprechung hat sich in letzter Zeit verstärkt mit Fragen des Bodenschutzrechts auseinandergesetzt. Die Bedeutung des Bodenschutzes wird dabei deutlich betont. Dem Schutz des Bodens wird dadurch nicht nur größere Aufmerksamkeit, sondern auch eine stärkere Rolle bei seiner Integration in andere Politikbereiche zuteil.
So hat die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 7.9.2004, C-1/03, "van de Walle") zu einer vertiefenden Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen des Abfall- und des Bodenschutzrechts beigetragen (Beschluss des VG Chemnitz vom 22.03.2005 – 2 K 241/05).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit Entscheidungen getroffen insbesondere zu den Fragen
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Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat deutlich gemacht, dass das Bodenschutzrecht beim Grundstücksverkehr eine erhebliche Rolle spielt (PDF-Dokument: BGH, Urteil vom 2.4.2004, V ZR 267/03).
Auch Urteile anderer Gerichte, z. B. das noch nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalts (494/04) vom 20.05.2005, lassen zunehmend eine verstärkte Berücksichtigung des Bodenschutzrechts erkennen.
Die neue Rechtsprechung wird derzeit vom BMU im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf eine Novellierung des Bodenrechts ausgewertet.