Stand: Dezember 2012
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich in Deutschland die öffentliche Trinkwasserversorgung zu einem unverzichtbaren Element der kommunalen Daseinsvorsorge entwickelt. Mit ihrer leistungsfähigen Infrastruktur wird sie hohen Ansprüchen an die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit gerecht.
Struktur- und Betriebsformen in der Wasserversorgung
In Deutschland gibt es rund 6.200 Wasserversorgungsunternehmen. Sie sind hinsichtlich Trägerschaft, Organisationsform, Größe und Aufgabenbereich vielfältig strukturiert. Diese Vielfalt ist Ausdruck der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort:
Technische Aspekte der Trinkwasserversorgung
Wassergewinnung
In Deutschland wird das Trinkwasser weit überwiegend aus dem Grundwasser gewonnen:

Anteil verschiedener Rohwassertypen an der Wassergewinnung
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2007
Vor der Erschließung eines Grundwasservorkommens für die Trinkwasserversorgung werden umfangreiche Untersuchungen über die räumliche Abgrenzung des möglichen Gewinnungsgebietes und über seine geologischen, hydrogeologischen, meteorologischen und hydrochemischen Verhältnisse angestellt. Ausschlaggebend für eine Erschließung sind die Menge des verfügbaren Grundwassers und seine qualitative Beschaffenheit. Grundwässer unterscheiden sich in ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften nicht selten deutlich von einander. Dies liegt maßgeblich an der unterschiedlichen Beschaffenheit des Untergrundes und an den mehr oder weniger stark ausgeprägten anthropogenen Beeinträchtigungen.
In städtischen Ballungsräumen ist es oft nicht möglich, den Trinkwasserbedarf aus ortsnahen Grundwasservorkommen zu decken. Das Rohwasser wird dann aus Talsperren und Seen, für die in der Regel Schutzgebiete bestimmt werden, oder aus Uferfiltrat oder aus angereichertem Grundwasser gewonnen.
Bei der Auswahl der Rohwasserressource zur Gewinnung von Trinkwasser sind nicht nur mögliche Schwankungen der Wassermenge und der Wasserqualität zu berücksichtigen, auch konkurrierende Nutzungsansprüche, wie z.B. Wasserentnahmen für Produktionszwecke, Abwassereinleitungen aus Industrie und Kommune, Fischereiwirtschaft, Verkehr und Erholung, können der Gewinnung von Trinkwasser entgegen stehen.
Wasseraufbereitung
Rund ein Viertel des dem natürlichen Wasserkreislauf entnommenen Rohwassers kann ohne vorherige Aufbereitung oder Behandlung als Reinwasser mit Trinkwasserqualität zur Trinkwasserversorgung genutzt werden.
Zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung kann je nach Güte des Rohwassers eine mehr oder weniger aufwendige Aufbereitung im Wasserwerk erforderlich sein.
Grundwasser hat in Deutschland häufig hohe Eisen- und Mangangehalte. Diese Stoffe können durch konventionelle, natürliche Aufbereitungsschritte wie Belüftung, Sand- oder Kiesfiltration entfernt werden. Für die Entfernung von Eisen, die sogenannte "Enteisenung", wird das Rohwasser durch Düsen gespritzt und fein zerstäubt. So verbindet sich der Sauerstoff aus der Luft mit dem im Wasser gelösten Eisen (Oxidation). Dabei bilden sich Flocken, die in mit Sand gefüllten Becken und Behältern aus dem Rohwasser ausgefiltert werden. Nach dem gleichen Prinzip lässt sich auch Mangan entfernen, die sogenannte "Entmanganung".
Probleme bei der Aufbereitung von Rohwasser kann es geben, wenn die Gewässer mit zu vielen Schadstoffen, wie Pflanzenschutzmitteln oder halogenierten Kohlenwasserstoffen, belastet sind. Zur Entfernung dieser Stoffe sind technische aufwendige und teure Aufbereitungsverfahren erforderlich. Die Aktivkohlefiltration beispielsweise nutzt das große Anlagerungsvermögen (Adsorption) der Aktivkohle für Stoffe. Aktivkohle hat eine poröse Struktur, d. h. eine im Verhältnis zum Volumen außerordentlich große Oberfläche, an der viele der im Wasser gelösten organischen Inhaltsstoffe angelagert und damit aus dem Wasser entfernt werden können.
Trinkwasser muss mikrobiologisch einwandfrei sein. Bei hygienischen Problemen ist eine Desinfektion erforderlich, z.B. mit Chlor oder Chlordioxid.
Eine laufende "Wareneingangskontrolle" in Form regelmäßiger Laborkontrollen des geförderten Wassers beim Wasserwerk und die staatliche Überwachung der Gewässerqualität sind Garanten für die gleichbleibend hohe Qualität des abgegebenen Trinkwassers. Dank der sich ständig verbessernden Analysentechnik werden Substanzen aus Industrie, Gewerbe und Haushalten einschließlich ihrer Abbau- und Umwandlungsstoffe selbst im Spurenbereich aufgespürt. Daher ist es frühzeitig möglich, die Voraussetzungen für die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen im Wassereinzugsgebiet zu schaffen und - wenn nötig - ergänzende Maßnahmen der Trinkwasseraufbereitung durchzuführen.
Weitere Informationen: Pressemitteilung des Umweltbundesamtes Nr. 018/2009 vom 02.04.2009
Wasserverteilung
Die Wasserverteilung dient dem Transport des Trinkwassers vom Wasserwerk zum Verbraucher. Bei der Verteilung darf die Qualität des Wassers nicht beeinträchtigt werden. Zu den Wasserverteilungsanlagen gehören:
Förderanlagen, Transportleitungen, Behälter und Versorgungsnetz bilden ein komplexes Betriebssystem, dessen Bestandteile in ihrer Leistungsfähigkeit sorgfältig aufeinander abgestimmt sein müssen und deren Dimensionierung sich an den Verbrauchsspitzen orientieren muss.
Auf den Sektor Wasserverteilung entfällt anteilig der höchste Kapitaleinsatz (bis zu 80 %) innerhalb der gesamten Wasserversorgung.
Wasserverteilungsanlagen dienen der Versorgung mit einem Lebensmittel. Deshalb ist schon während des Baues von Leitungen und Behältern darauf zu achten, dass Verunreinigungen vermieden werden. Diese Forderung bestimmt auch die Wahl der zu verwendenden Materialien, Auskleidungen, Anstriche usw.. Dabei sind die einschlägigen technischen Regelwerke und Prüfzeichen, insbesondere des Deutschen Vereins für das Gas- und Wasserfach e.V. (DVGW) und des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), zu beachten.
An der Stelle, an der das Wasserversorgungsunternehmen das Wasser an den Verbraucher übergibt - dies ist meist der Hauptwasserzähler an der Hausanschlussleitung - endet seine unmittelbare Verantwortung. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-Wasser) vom 20. Juni 1980 erlaubt zwar eine Kontrolle der Kundenanlage, stellt dies aber in die Entscheidung des Wasserversorgungsunternehmens. Die Verantwortung für die Hausinstallation liegt beim Hauseigentümer.