Stand: Dezember 2012
Immer mehr stellt sich heraus, dass Klimaschutzmaßnahmen mittelbar auch Hochwasservorsorge bedeuten. Daneben wird auch unmittelbar gehandelt:
D.h. Hochwasservorsorge wird betrieben mit einer ausgewogenen Kombination aus ökologisch ausgerichteten Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Einzugsgebiet, technischen Schutzmaßnahmen, Reglementierung und Anpassung der Nutzung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten und durch individuelle Hochwasservorsorge. Diese Maßnahmen sind auf vier Zielmarken ausgerichtet:
Besondere Bedeutung kommt dem rechtzeitigen Auffangen von Spitzen der Hochwasserwellen zu. Für die Erhaltung noch vorhandener Auen als natürliche Überschwemmungsflächen und die Rückgewinnung zusätzlicher Retentionsflächen gibt es gute Beispiele:
In Baden-Württemberg wurden rheinseitige Polder eingerichtet; in Nordrhein-Westfalen wurde ein Programm zum Deichrückbau (d.h. zur landseitigen Rückverlegung flussnaher Deiche) aufgestellt.
Nach dem katastrophalen Hochwasser der Elbe im August 2002 sollen auch an der Elbe und ihren Nebenflüssen natürliche Überschwemmungsflächen geschaffen werden. Auch die Erhaltung kleiner Nebengewässer in einem naturnahen Zustand bzw. die Renaturierung dieser Gewässer hat in vielen Regionen dazu beigetragen, den Abfluss starker Niederschläge bereits im Einzugsgebiet zu dämpfen und die Überlagerung der Hochwasserwellen von Haupt- und Nebenflüssen zu verringern. Infolge der durch den vorherigen Gewässerausbau bereits aufgetretenen Tiefenerosion und Absenkung des mittleren Wasserstandes sind jedoch nicht mehr alle grundsätzlich in Frage kommenden Uferzonen für die Aufnahme von Hochwassern geeignet.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die einschlägigen rechtlichen Regelungen auf die Erfordernisse des Hochwasserschutzes ausgerichtet.
Das von der Bundesregierung im März 2004 vorgelegte Hochwasserschutzgesetz, der zentrale Baustein im vorsorgenden Schutz vor Flutkatastrophen, ist am 10. Mai 2005 in Kraft getreten.
Es enthält die Verpflichtung, Gewässer, die sich in natürlichem oder naturnahem Zustand befinden, in diesem Zustand zu erhalten. Nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen soweit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden ( § 32, Abs.2). Überschwemmungsgebiete sind als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten. Frühere Überschwemmungsgebiete sollen soweit wie möglich wiederhergestellt werden ( § 31, Abs.1).
Es legt fest, dass für die Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen rechtzeitig planerisch durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu sorgen ist (siehe dazu www.bmvbs.de).
Danach sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In Bebauungsplänen sollen Festsetzungen über die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswassererfolgen (siehe dazu www.bmvbs.de).Bundesbodenschutzgesetz
Danach sind die Funktionen des Bodens zu sichern und wiederherzustellen - eine der wichtigsten Funktionen die Fähigkeit, Wasser aufzunehmen und zu speichern.
Nach dem Grundgesetz liegt die Hochwasservorsorge in der Regelungs-, Vollzugs- und Finanzierungskompetenz der Bundesländer. Das gilt auch für Raumordnung und Landesplanung sowie den Katastrophenschutz. Die Länder können bestehende Finanzierungs- und Förderprogramme des Bundes und der EU nutzen, um die Hochwasservorsorge auf ihrem Gebiet auszubauen.
Aber auch staatenübergreifend bemüht man sich um Hochwasservorsorge: So hat die Europäische Kommission ein Aktionsprogramm als Reaktion auf die Extremhochwasserereignisse der vergangenen Jahre in vielen europäischen Flussgebieten vorgelegt.
Im Rahmen dieses Programms wurde der Entwurf der EU-Hochwasserschutzrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken) durch das Europäische Parlament am 25. April 2007 in zweiter Lesung verabschiedet. Nach den weiteren parlamentarischen Beratungen wird das Inkrafttreten der Richtlinie im 2. Halbjahr 2007 angestrebt. Das Aktionsprogramm umfasst insbesondere verstärkte Forschungsaktivitäten und Hinweise zur Finanzierung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Hochwasserrisiken und zum Hochwasserschutz.
Weitere Informationen zum Entwurf der EU-Hochwasserschutz-Richtlinie
Die meisten großen Flussgebiete erstrecken sich über mehrere Staaten. Die Anliegerstaaten müssen also zusammenarbeiten, um eine effiziente Hochwasservorsorge zu betreiben. Langfristige Aktionsprogramme gibt es schon für
im Rahmen bestehender Flussgebietskommissionen. Für einige Flussgebiete wurden bereits Hochwasservorsorgeprogramme verabschiedet.