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Stand: Mai 2011

Ziele, Gefährdungen und Überwachung

1. Schutzziele

Grundwasser ist ein wesentliches Element des Naturhaushaltes. Es ist Teil des Wasserkreislaufs und erfüllt wichtige ökologische Funktionen. Grundwasser ist auch die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands. Das Grundwasser muss daher weitgehend vor Verunreinigungen geschützt werden. Für den Grundwasserschutz bestehen daher folgende generelle Ziele:

  • Das Grundwassers ist vor Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften zu schützen und in seiner natürlichen Beschaffenheit zu erhalten.
  • Die Bewirtschaftung des Grundwassers muss im Einklang mit dem Naturhaushalt erfolgen.
  • Grundwasser ist vorsorgend und flächendeckend zu schützen.
  • Qualitätsmaßstab ist seine anthropogen weitgehend unbeeinflusste Beschaffenheit (Unterschreitung der Prüfwerte).

2. Gefährdungen

Schädigungen des Grundwassers sind meist nicht unmittelbar erkennbar. Eine Sanierung ist, wenn überhaupt, nur mit großem finanziellen und technischen Aufwand und in langen Zeiträumen möglich. Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung. Dazu gehört zunächst eine systematische, regelmäßige Überwachung des Grundwassers, für die die Länder zuständig sind. Dadurch lassen sich Gefährdungen des Grundwassers frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen können rechtzeitig ergriffen werden. Aufgrund der wichtigen ökologischen Funktionen ist ein flächendeckender Grundwasserschutz, wie im Wasserhaushaltsgesetz verankert, erforderlich. Zusätzlich können die Länder Wasserschutzgebiete ausweisen und in diesen Gebieten erhöhte Anforderungen stellen.

2.1 Nitratgehalt

Seit Jahrzehnten wird immer wieder über die zunehmende Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat berichtet. Erhöhte Nitratgehalte sind auch für die Oberflächengewässer und speziell für die Küstengewässer an Nord- und Ostsee kritisch, weil ein Überangebot dieses Nährstoffes gemeinsam mit erhöhten Phosphorgehalten zu Eutrophierungserscheinungen führen. Ein nicht unerheblicher Teil des Stickstoffes gelangt dabei als Nitrat aus dem Grundwasser in die Flüsse. Das BMU hat im September 2004 den 3. Nitratbericht vorgelegt.

Ergebnis:

Der Bericht beschreibt die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Entwicklung, Förderung und Umsetzung der guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Düngung, die in der Nitratrichtlinie vorgegeben ist und durch die Düngeverordnung in nationales Recht umgesetzt wird. Weiterhin hat der Bericht das Ziel, die Auswirkung dieses Programms auf die Gewässerqualität zu bewerten.

Ein guter Indikator für die Wirksamkeit der Aktionsprogramme nach der Nitratrichtlinie und darüber hinausgehender Maßnahmen ist die Stickstoffbilanz. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist der N-Flächenbilanzüberschuss im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland von ca. 128 kg/ha N im Jahr 1990 auf ca. 80 kg/ha N im Jahr 2002 gesunken. Nach dem starken Rückgang der Viehbestände in den neuen Bundesländern zu Beginn der neunziger Jahre und der deutlichen Senkung der Bilanzüberschüsse verläuft die Kurve der Überschüsse seit 1993 wesentlich flacher, im Trend ist jedoch eine geringfügige Abnahme erkennbar.

Im Grundwasser ist festzustellen, dass vor allem die sehr hohen Nitratkonzentrationen (>50 mg/l) in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Beim Vergleich der statistischen Zusammenfassungen der in den Überwachungsperioden jeweils ermittelten maximalen und mittleren Nitratkonzentrationen wird offensichtlich, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung zunächst dazu führen, dass die Belastungsspitzen an den einzelnen Messstellen gekappt werden. Ein deutlicher, "schlagartiger" Rückgang der Grundwasserbelastung in landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten hat nicht stattgefunden. Dies ist aufgrund der teilweise langen Verweilzeiten des Wassers im Boden auch nicht zu erwarten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei einigen Messstellen die Nitratgehalte seit dem ersten Überwachungszeitraum noch angestiegen sind. Insgesamt weisen rund ein Sechstel der beobachteten Messstellen Nitratgehalte oberhalb des Trinkwassergrenzwertes von 50 mg/l auf. Eine Trendwende bei der Gewässerbelastung ist also noch nicht in Sicht.

Als Fazit ist festzuhalten, dass die Maßnahmen und Programme im Zuge der Nitratrichtlinie erste Wirkung entfalten. Weitergehende Maßnahmen zur Reduktion der landwirtschaftlichen Nitratemissionen wie zum Beispiel die Verbesserung der Düngeverordnung sind dennoch erforderlich.

2.2 Pflanzenschutzmittel

Vielfach können Pflanzenschutzmittelfunde im Grundwasser mit einer intensiven landwirtschaftlichen Bodennutzung und insbesondere mit dem Anbau von Sonderkulturen in Zusammenhang gebracht werden. Als weitere Ursachen werden die Herbizidanwendung auf Nichtkulturland und Einträge aus oberirdischen Fließgewässern genannt. Dies ist das Ergebnis des ersten für die Bundesrepublik Deutschland vorliegenden Berichts über die Pflanzenschutzmittelbelastung des Grundwasser, der von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser erarbeitet wurde.

Zur Frage der ökotoxikologischen Prüfung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihres Potentials zur Grundwassergefährdung liegt ebenfalls ein Bericht vor.

3. Grundwasserüberwachung

Eine systematische Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit ist für den Grundwasserschutz daher unabdingbar. Sie hat zum Ziel,

  • nachteilige Veränderungen der Beschaffenheit rechtzeitig zu erkennen,
  • entsprechend den Verunreinigungsursachen zielgerichtet Sanierungs- und Vermeidungsstrategien zu entwickeln und
  • die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen beurteilen zu können.

Die systematische Überwachung des Grundwassers obliegt den Bundesländern.

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