Stand: Mai 2007
Grundwasser ist ein wesentliches Element des Naturhaushaltes. Es ist Teil des Wasserkreislaufs und erfüllt wichtige ökologische Funktionen. Oberflächennahe Grundwasservorkommen versorgen Pflanzen mit Wasser und bilden wertvolle Feuchtbiotope. Das Grundwasser tritt in Quellen zu Tage und speist Bäche und Flüsse. Qualität und Menge des Grundwassers beeinflussen damit auch die Oberflächengewässer.
Mehr als 70 % des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, das somit die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands ist. Grundwasser ist aber auch ein eigener Lebensraum mit großer biologischer Vielfalt. Die Lebensbedingungen werden von den Faktoren Nahrungsarmut und Dunkelheit bestimmt, die Grundwasser zu einem einzigartigen Ökosystem machen. Nur wenige hochspezialisierte Organismengruppen besiedeln die oberen Schichten des Grundwassers. Mit zunehmender Tiefe nimmt das Leben ab. Durch das große Artenspektrum innerhalb der Gruppen ist jedoch eine erstaunliche biologische Vielfalt anzutreffen. Neben mehrzelligen Grundwassertierchen machen Mikroorganismen den Hauptteil der Biomasse aus. Für eine nachhaltige Entwicklung und eine zukunftssichere Wasserversorgung ist es daher wesentlich, Grundwasser vorsorgend, flächendeckend und nutzungsabhängig zu schützen.
Reinigungs- und Rückhaltevermögen der überlagernden Bodenschichten wurden in der Vergangenheit überschätzt. Mit dem Ausbau der Messnetze zur Beobachtung der Grundwasserqualität wurde deutlich, dass Grundwasser vielerorts und in erheblichem Umfang belastet ist und eine Vielzahl von Gefährdungen besteht. Neben punktuellen Quellen oder linienförmigen Belastungen wie z.B. Altlasten, Altablagerungen, Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen oder undichten Abwasserkanälen sind es vor allem diffuse Einträge aus Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, die das Grundwasser belasten bzw. gefährden.
Diese vielfältigen Gefahren werden jetzt auch auf Ebene der Europäischen Union bekämpft. Seit 16. Januar 2007 sind in Ergänzung zur Wasserrahmenrichtlinie spezielle weitergehende Regelungen zum Schutz des Grundwassers in einer so genannten Tochterrichtlinie in Kraft . Ziel der neuen Grundwasserrichtlinie, ist die Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung. Hierzu gehören Kriterien für die Beurteilung eines guten chemischen Zustands, für die Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends in der Konzentration von Schadstoffen im Grundwasser sowie für die Festlegung eines Ausgangspunkts für die Trendumkehr.
Der Richtlinienentwurf übernimmt die bereits in der WRRL festgelegten Qualitätsnormen für Nitrat (50 mg/l) und Pestizide (0,1 µg/l). Darüber hinaus werden allerdings keine weiteren Qualitätsnormen für sonstige Schadstoffe festgelegt. Vielmehr werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Schwellenwerte für die Parameter/Stoffe festlegen, die nach der Bestandsaufnahme gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu einer Gefährdungseinstufung des Grundwasserkörpers geführt haben. Ein bestimmter Mindestparametersatz ist vorgegeben. Die Werte können auf nationaler Ebene, auf Ebene des Flusseinzugsgebietes oder auf Ebene einzelner Grundwasserkörper festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission eine Liste aller Schadstoffe, für die sie Schwellenwerte festgelegt haben. Signifikante und anhaltend ansteigende Trends von Schadstoffbelastungen des Grundwassers sind zu ermitteln und mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen umzukehren. Als Ausgangspunkt für die Trendumkehr wird im Einklang mit Artikel 17 der Wasserrahmenrichtlinie ein Wert von maximal 75 % der Qualitätsnorm bzw. der Schwellenwerte empfohlen. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass indirekte Einleitungen von Schadstoffen so begrenzt werden, dass der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers nicht gefährdet wird. Die neue Grundwasserrichtlinie ist bis Januar 2009 in nationales Recht umzusetzen.