Stand: Juli 2012
Die integrierte Bewirtschaftung von Fließgewässern und Seen erfolgt bei grenzüberschreitenden Gewässern großräumig im Rahmen internationaler Kommissionen für ganze Flussgebiete oder bilateral für Grenzgewässer.
Deutschland ist Mitglied in mehreren internationalen Flussgebietskommissionen, deren Tätigkeit auf der Basis völkerrechtlich verbindlicher Übereinkommen basiert.
Dies gilt für den Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Maas, die Mosel/Saar und den Bodensee.