Am 21. August 2006 sind die auf Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erlassenen Gesetze zur Übernahme zweier wichtiger internationaler Vereinbarungen über den Ausbau der wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BG Bl. II, Seiten 742, 763). Es handelt sich um das Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe sowie um das Protokoll über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Gewässer. Mit den Gesetzen werden die Voraussetzungen für die Ratifikation der beiden internationalen Verträge geschaffen.
Das Übereinkommen zur nichtschifffahrtlichen Nutzung zielt darauf ab, Konflikte unter den Staaten um die knappe und kostbare Ressource Wasser zu vermeiden oder zumindest friedfertig zu lösen. Es gilt weltweit und verpflichtet die Vertragsparteien, internationale Wasserläufe vernünftig zu nutzen und auf die anderen Flussanrainerstaaten Rücksicht zu nehmen, insbesondere Schädigungen durch übermäßige Verschmutzungen und Wasserentnahmen zu vermeiden. Deutschland befolgt diese Grundsätze bereits seit langem und arbeitet an den grenzüberschreitenden Flüssen, wie dem Rhein, der Elbe, der Oder und der Donau, eng mit seinen Nachbarstaaten zusammen. Es ist aber wichtig, die in dem Übereinkommen festgelegten Grundsätze auch in anderen Regionen der Erde durchzusetzen. Deshalb hat sich Deutschland von Anfang an aktiv um die Verabschiedung des Übereinkommens bemüht. Nach derzeitigem Stand müssen noch mindestens 19 Staaten das Übereinkommen ratifizieren, bis es in Kraft treten kann.
Das Protokoll über Wasser und Gesundheit ist dagegen bereits im August dieses Jahres völkerrechtlich in Kraft getreten. Auch hier hat sich das Bundesumweltministerium maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien, unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Voraussetzungen für eine gesundheitsgerechte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere ein höherer Anschlussgrad an die öffentliche Trinkwasserversorgung und kommunale Kanalisationen und Kläranlagen. Deutschland mit seinem bekannt hohen Standard beim Schutz gegen wasserbedingte Gesundheitsgefahren hat die Zielsetzungen des Protokolls bereits erreicht. Mit der Ratifizierung wird aber dabei geholfen, den Aufholprozess vor allem in den östlichen und südöstlichen Regionen Europas in Gang zu beschleunigen. Dies fördert die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Staaten und trägt gleichzeitig dazu bei, Reisende - auch aus Deutschland - zu schützen.