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Stand: Juni 2006

Kurzinfo Abwasser - Gewerbliche Wirtschaft

Abwasserrohr (Quelle: HEAD: Digitalfotografie www.headagency.de)Das Einleiten von Abwasser aus industriellen und handwerklichen Betrieben unterliegt gesetzlichen Auflagen. Schon seit 1976 müssen bundesweit gültige "Mindestanforderungen" hinsichtlich des Abwasseranfalls, der Abwasservermeidung und -behandlung eingehalten werden, die im Laufe der Jahre immer an den jeweiligen "Stand der Technik" angepasst wurden. D.h. eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem jeweiligen Stand der Technik möglich ist. So verlangt es das Wasserhaushaltsgesetz.

Die konkreten rechtlichen Auflagen sind in der Abwasserverordnung festgelegt. Insgesamt gibt es Vorgaben für das Einleiten von Abwasser aus Kommunen und 53 Produktionszweigen (Industriebranchen). So z. B. für Branchen der Ernährungswirtschaft, für die chemische Industrie, die Eisen-, Stahl- und Metallverarbeitung oder die Textilherstellung und -veredlung. Um den bis dahin üblichen Goldorfen-Fischtest durch ein tierschutzgerechteres Verfahren - den Fischeitest - zu ersetzen, wurde die Verordnung durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung am 17. Juni 2004 geändert. Die neuen Regelungen traten am 1. Januar 2005 in Kraft und stellen die aktuelle Rechtsgrundlage dar.

Um Gewässer vor dem unbeabsichtigten Eindringen von Schadstoffen zu schützen, definiert das Wasserhaushaltsgesetz (§§ 62, 63) darüber hinaus, wie bei Transport, Lagerung und Handhabung mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden muss. Anlagen müssen danach so gebaut, betrieben und unterhalten werden, dass eine Verunreinigung von Gewässern verhindert wird. Das gilt z. B. für Benzin- oder Heizöltanks, Raffinerien oder chemische Anlagen. Die Auflagen für diese Anlagen richten sich nach drei Gefährdungsklassen, nämlich danach, ob die Stoffe schwach wassergefährdend, wassergefährdend oder stark wassergefährdend sind.

Aufgrund der strengen Umweltgesetzgebung und vieler freiwilliger technischer Maßnahmen in der Wirtschaft wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in der Behandlung und Vermeidung industriellen Abwassers gemacht. Die überall feststellbare Verbesserung der Wasserqualität der Flüsse, Bäche und Seen ist Beweis dafür.

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