Stand: Mai 2011

Kurzinfo Abwasser - Privathaushalte

Die Abwasserentsorgung der Privathäuser liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Nach neuesten statistischen Angaben waren 2007 über 96 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands an die öffentliche Kanalisation angeschlossen: D. h. das Abwasser der Haushalte wurde in der öffentlichen Kanalisation gesammelt - rund 540.723 km Abwasserkanäle gibt es (2007) - und in Kläranlagen geleitet. Es gibt knapp 10.000 solcher Kläranlagen.

Um die Gewässer gegen Verunreinigungen zu schützen, dürfen Abwassereinleitungen gemäß § 57 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur erlaubt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.Die konkreten Vorgaben sind in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt. Die neuen Regelungen sind mit der Neufassung der Abwasserverordnung am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Mit der Verordnung sind für insgesamt 53 Sektoren bundeseinheitliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer als Anhänge zur Abwasserverordnung festgelegt worden.

In öffentlichen Kläranlagen wurden 2007 insgesamt etwa 10,07 Milliarden m3 Abwasser behandelt – davon ca. 0,1 % nur mechanisch, 2,3 % biologisch ohne gezielte Entfernung von Nährstoffen, und ca. 97,6 % biologisch mit gezielter Nährstoffentfernung.

Die Abwasserverordnung soll künftig medienübergreifende Aspekte berücksichtigen, d.h., die Schnittstellen zu den Medienbereichen Abfall, Luft und Boden werden im Zusammenhang beurteilt.
Der Stand der Technik ist mit der Umsetzung der IVU-Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in allen Umweltgesetzen einheitlich als Grundlage der integrierten Betrachtung festgelegt. In der Abwasserverordnung sollen daher zukünftig die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser stärker an dem medienübergreifenden Stand der Technik ausgerichtet werden. Für das Abwasser sind die gesamte Abwasserentsorgungskette (Stoffeinsatz, Vermeidungsmaßnahmen, Kanalisation, Kläranlage) und die Schnittstellen zu den übrigen Medien zu betrachten.

Trinkwasserversorgung / Abwasserentsorgung

Die Versorgung von Gebäuden mit Trinkwasser erfordert natürlich auch Einrichtungen zur Sammlung und Entsorgung des Abwassers.
Beim Hausbau gibt es geeignete Vorschriften, durch die eine ordnungsgemäße Ableitung der Abwässer bis in die öffentliche Kanalisation gewährleistet werden soll. Dazu gehören z. B. Geruchsverschlüsse auf jedem Abfluss im Haushalt, damit keine Gerüche oder Krankheitserreger aus dem Abwasser zurück in den Hausbereich gelangen können.

Hausentwässerung und städtische Kanalisation

(Bildquelle: Vereinigung dt. Gewässerschutz e. V. - www.vdg-online.de)

* nach Einwohnern gewichtet