Produktverantwortung - Kurzinfo

Während die frühere Abfallpolitik auf umweltfreundliche Beseitigung der Abfälle ausgerichtet war, setzt die Abfallpolitik seit ca. Mitte der 90iger Jahre bereits bei der Planung und Produktion von Produkten an. Die Hersteller sind gehalten, abfallarme Verfahren für die Produktion ihrer Erzeugnisse einzusetzen und die Produkte möglichst abfallarm zu gestalten.

Mit entsprechenden Bestimmungen im Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (§ 22 Gesetzgebung, Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) von 1996 hat der Gesetzgeber hierfür die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Die Bestimmungen sehen vor, dass es zunächst Aufgabe von Herstellern und Vertreibern ist, entsprechend ihrer Einwirkungsmöglichkeiten Verbesserungen bei der Entwicklung und Produktion vorzunehmen sowie kreislaufschließende Entsorgungslösungen zu initiieren. Die einschlägige Wirtschaft wird zu freiwilligen Selbstverpflichtungen angeregt. Wenn freiwillige Lösungen der Wirtschaft nicht ausreichen, um der Produktverantwortung zu genügen, bedarf es flankierender ordnungsrechtlicher Maßnahmen.

Die Bundesregierung hat bisher auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes in folgenden Produktbereichen Rechtsverordnungen erlassen (Gesetzgebung):

für die auch jeweils europäische Richtlinien Regelungen treffen, nach denen sich die deutschen Rechtsvorschriften richten müssen.


Hinzu kommen stofforientierte Verordnungen für

  • hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle,
  • Altholz.

Freiwillige Selbstverpflichtungen gibt es z. Zt. bei

Es hat sich gezeigt, dass mit dem am 07.10.1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ein Innovationsschub sowohl bei den Produktionsprozessen als auch in der Produktkultur (und damit bei den Konsumgewohnheiten der Menschen) ausgelöst wurde.

Der Rückgang der Abfallmengen und der steigende Recyclinganteil deuten auf einen deutlichen Anstieg der volkswirtschaftlichen Ressourcenproduktivität hin.

So verzeichnet Deutschland die weltweit höchsten Verwertungsquoten, z.B. bei Bauabfällen 86 %, bei Verpackungen 81 %, bei Batterien 77%, bei graphischen Papieren bei ca. 82% (Zahlenangaben 2002 - 2004).Die Entsorgungsbranche ist mit einem Umsatz von jährlich fast 50 Mrd. € und 240.000 Beschäftigten (2004) zu einem wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor geworden.