Nachdem Bundestag und Bundesrat das Kreislaufwirtschaftgesetz am 9. und 10.2.2012 einstimmig verabschiedet haben, ist das Gesetz am 29.2.2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) verkündet worden. Das Gesetz trat am 01.06.2012 in Kraft.
Die wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind im Eckpunktepapier zusammengefasst.