
In der Europäischen Union ist der Umweltschutz inzwischen ein wichtiger Kernbereich. Nahezu alle Umweltbereiche wurden durch ein Gemeinschaftsrecht erfasst. Das gilt auch für das Abfallrecht. Hier wirkt die EU durch Verordnungen und zahlreiche Richtlinien, sowie Entscheidungen der Kommission immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein. Deutschland wirkt aktiv an der Gestaltung des EG-Abfallrechtes mit und übernimmt oft die Vorreiterrolle.Die Abfallwirtschaft gehört in der Europäischen Kommission zur Generaldirektion Umwelt, Direktion Abfälle. Weiterhin gibt es einen ständigen Expertenausschuss "Technical Adaption Comittee" (TAC), in dem alle EU-Mitgliedsländer vertreten sind. Er berät die Kommission in allen technischen und rechtlichen Abfallfragen. So umfaßt das EU-Umweltrecht eine Vielzahl an EU-weiten Regelungen im Abfallbereich.
Die EU-Kommission informierte mit Bericht vom 19. Juli 2006 über die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Abfallwirtschaft.
Sie gelten für grundsätzliche Fragen, so
Sie gelten für Anforderungen an Abfallbehandlungs- und Beseitigungsanlagen, so
Sie gelten für grenzüberschreitenden Abfalltransport, so
Insbesondere hat sich die EU auch schon mit einzelnen Produkten und den daraus entstehenden Abfällen befasst:
Es gelten Regelungen
Dabei geht es besonders um die Festlegung der Produktverantwortung der Hersteller, etwas, das in Deutschland bereits durchgesetzt wurde.
Am 21. Dezember 2005 hat die Europäische Kommission eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und –recycling beschlossen. Mit der Strategie definiert die Kommission die Ziele der zukünftigen EU-Abfallpolitik. Grundlage für die Erstellung der Strategie ist das 6. Umweltaktionsprogramm, welches die Entwicklung von thematischen Strategien für die vorrangigen Umweltprobleme der Gemeinschaft vorsieht. Das Bundesumweltministerium begrüßt diesen Vorschlag.
Die Kommission hatte im Mai 2003 den Entwurf einer Strategie für Abfallvermeidung und Recycling vorgelegt, zu dem die Bundesregierung und auch der Umweltausschuss des europäischen Parlaments Stellung genommen haben.
Weitere Informationen:
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2007 hatte Deutschland die Präsidentschaft der Europäischen Union inne. Die Erste Lesung zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie konnte mit einer einstimmigen Einigung im EU-Umweltrat am 28. Juni 2007 erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Zweite Lesung im Europäischen Parlament und EU-Rat wird voraussichtlich im Januar 2008 beginnen. Hierbei wird versucht, die Ergebnisse des Parlamentes und des Rates in Erster Lesung mit ihren abweichenden Positionen zusammenzuführen.