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Abfallpolitik in Deutschland, EU und international

Abfallpolitik in der EU

EU-Flagge

Europakarte (Copyright: Europäische Kommission)In der Europäischen Union ist der Umweltschutz inzwischen ein wichtiger Kernbereich. Nahezu alle Umweltbereiche wurden durch ein Gemeinschaftsrecht erfasst. Das gilt auch für das Abfallrecht. Hier wirkt die EU durch Verordnungen und zahlreiche Richtlinien, sowie Entscheidungen der Kommission immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein. Deutschland wirkt aktiv an der Gestaltung des EG-Abfallrechtes mit und übernimmt oft die Vorreiterrolle.Die Abfallwirtschaft gehört in der Europäischen Kommission zur Generaldirektion Umwelt, Direktion Abfälle. Weiterhin gibt es einen ständigen Expertenausschuss "Technical Adaption Comittee" (TAC), in dem alle EU-Mitgliedsländer vertreten sind. Er berät die Kommission in allen technischen und rechtlichen Abfallfragen. So umfaßt das EU-Umweltrecht eine Vielzahl an EU-weiten Regelungen im Abfallbereich.

Die EU-Kommission informierte mit Bericht vom 19. Juli 2006 über die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Abfallwirtschaft.

Sie gelten für grundsätzliche Fragen, so

  • für die Grundlagen der europäischen Abfallwirtschaft. Hier wird den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, Maßnahmen zur umweltverträglichen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu treffen.
  • für die Behandlung gefährlicher Abfälle.
  • für die Katalogisierung von gefährlichen und anderen Abfällen. Hierbei handelt es sich um ein Abfallverzeichnis, in dem Abfallbegriffe definiert und eine Kategorisierung nach Abfallschlüsseln vorgenommen wird.

Sie gelten für Anforderungen an Abfallbehandlungs- und Beseitigungsanlagen, so

  • für Deponien. Hier werden europaweit Anforderungen an die Ablagerung von Restmüll auf Deponien bzw. an die Deponien selbst festgelegt.
  • für die Müllverbrennung. Hier geht es um entsprechende Mindestauflagen für Verbrennungsanlagen in allen Mitgliedsstaaten.

Sie gelten für grenzüberschreitenden Abfalltransport, so

  • für Abfallexporte. Hier geht es um die Überwachung und Kontrolle der Abfalltransporte in die EU, aus ihr heraus oder zwischen den einzelnen EU-Staaten.

Weitere Informationen:

  • Abfallverbringung in Deutschland und Europa

Insbesondere hat sich die EU auch schon mit einzelnen Produkten und den daraus entstehenden Abfällen befasst:

Es gelten Regelungen

  • für einzelne schadstoffhaltige Produkte, wie Altöl, PCB/PCT/PVC u.a.
  • für Verpackungen und Altbatterien und -akkumulatoren.
  •  

  • für Altfahrzeuge
  • für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Weitere Informationen:

  • Europa und Abfallwirtschaft

Strategie für Abfallvermeidung und -recycling:

Dabei geht es besonders um die Festlegung der Produktverantwortung der Hersteller, etwas, das in Deutschland bereits durchgesetzt wurde.

Am 21. Dezember 2005 hat die Europäische Kommission eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und –recycling beschlossen. Mit der Strategie definiert die Kommission die Ziele der zukünftigen EU-Abfallpolitik. Grundlage für die Erstellung der Strategie ist das 6. Umweltaktionsprogramm, welches die Entwicklung von thematischen Strategien für die vorrangigen Umweltprobleme der Gemeinschaft vorsieht. Das Bundesumweltministerium begrüßt diesen Vorschlag.

Die Kommission hatte im Mai 2003 den Entwurf einer Strategie für Abfallvermeidung und Recycling vorgelegt, zu dem die Bundesregierung und auch der Umweltausschuss des europäischen Parlaments Stellung genommen haben.

Weitere Informationen:

  • Stellungnahme der Bundesregierung zur Europäischen Abfallvermeidungs- und -recyclingstrategie vom 25. Januar 2006
  • Schlussfolgerungen des Umweltrates zu einer "Europäischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling" vom 27. Juni 2006.

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2007 hatte Deutschland die Präsidentschaft der Europäischen Union inne. Die Erste Lesung zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie konnte mit einer einstimmigen Einigung im EU-Umweltrat am 28. Juni 2007 erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Zweite Lesung im Europäischen Parlament und EU-Rat wird voraussichtlich im Januar 2008 beginnen. Hierbei wird versucht, die Ergebnisse des Parlamentes und des Rates in Erster Lesung mit ihren abweichenden Positionen zusammenzuführen.

Weitere Informationen:

  • www.consilium.europa.eu: Rat der Europäischen Union
  •  

  • Interview mit Dr. Helge Wendenburg: Die Chancen und Risiken einer neuen Abfallrahmenrichtlinie
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