Vor gut 20 Jahren fürchtete man, im eigenen Abfall ersticken zu müssen. Es zeichnete sich ab, dass die Mülldeponien in Deutschland überquellen würden. Müllverbrennungsanlagen gab es zu wenige. Zunächst war das öffentliche und politische Interesse darauf gerichtet, Deponien sicherer und Müllverbrennungsanlagen sauberer zu machen. Angeregt durch Bürgerinitiativen hat die Politik bald Vorschriften für die Behandlung der verschiedenen Abfälle erlassen, die Emissionen der Müllverbrennungsanlagen scharf begrenzt und Vorgaben für Deponien erstellt. Milliarden wurden in eine umweltschonende Abfallbeseitigung investiert.
Bald kam die Erkenntnis: Sichere Beseitigung ist nicht genug, zusätzlich ist Ressourcennutzung durch Verwertung der Abfälle notwendig. Und noch mehr: Abfallvermeidung musste das oberste Gebot werden. Dies konnte am besten dadurch geschehen, dass der Erzeuger von Abfall in die Verantwortung genommen wird.
Es wurde die Produktverantwortung ins Leben gerufen. Damit sind bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung zu schaffen. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.
Die Produktverantwortung wurde erstmals 1991 in der die Verpackungsverordnung festgeschrieben. Sie enthält die Rücknahmepflicht für gebrauchte Verpackungen.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1996 setzt diese Politik dann umfassend fort. Nach dem Gesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch gesetzliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften) als auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden.
Mit dieser Politik ist es in Deutschland gelungen, eine moderne Abfall- und Kreislaufwirtschaft aufzubauen mit erheblichen positiven Effekten auf den Schutz von Böden, Gewässern und nicht zuletzt der Gesundheit. In Zeiten, da klar ist, dass Ressourcen nicht unendlich zur Verfügung stehen und der Klimaschutz wohl eine der größten Herausforderungen unserer Zeit darstellt, leistet die Abfallwirtschaft einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz.
Die Erfolge der modernen Abfallwirtschaft im Klimaschutz sind spektakulär:
Die Emissionen treibhausgasrelevanter Schadstoffe aus der Abfallwirtschaft sind in den vergangenen 15 Jahren um 30 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr gesunken.
Über 250 000 Menschen sind inzwischen in der Abfallwirtschaft tätig - einem Wirtschaftsbereich mit ca. 50 Milliarden Euro Umsatz.
Der Beitrag der Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise in Deutschland zeigt sich in den weltweit höchsten Verwertungsquoten, durch die Rohstoffe und Primärenergie eingespart werden. Fast 57 % der Siedlungsabfälle und 58 % der Produktionsabfälle werden verwertet. Bei einzelnen Abfällen liegen die Recyclingquoten noch höher, so z. B. bei Bauabfällen 86 %, bei Verpackungen rund 80 %, bei Batterien 82 %, bei graphischen Papieren bei rund 80 %.
Das umweltpolitische Ziel der Bundesregierung ist, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln. Durch konsequente Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien vollständig zu nutzen und somit eine Deponierung von Abfällen überflüssig zu machen.

Entsprechend der Produktverantwortung des Herstellers und des Vertreibers gibt es inzwischen Verordnungen bzw. Gesetze für Verpackungen, für Batterien. Ferner für Altfahrzeuge und für Altöl. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, so für Altpapier oder Baureststoffe, kommen hinzu.
Die inzwischen in Deutschland erzielten Verwertungsquoten sind weltweit führend.
Mit dem Ziel, die Abfallmengen zur Beseitigung zu reduzieren, Scheinverwertungen zu vermeiden und stattdessen eine umweltverträgliche Verwertung von Abfällen zu fördern, wurden rechtliche Regelungen beschlossen, die stoff- und verfahrensbezogene Vorgaben für verschiedene Produktionsabfälle festlegen:
Die Entsorgung der Siedlungsabfälle (d.h. des Hausmülls) richtet sich nach der Technischen Anleitung Siedlungsabfall und den am 1. März 2001 in Kraft getretenen Verordnungen über die Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Behandlungsanlagen. Danach ist die Deponierung unbehandelter Abfälle ab 1. Juni 2005 verboten. Als Vorbehandlungsverfahren werden thermische oder hochwertige mechanisch-biologische Verfahren anerkannt.
Der 1. Juni 2005 war ein besonderer Stichtag und hat eine neue Ära der Siedlungsabfallentsorgung eingeleitet: Keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle dürfen seitdem mehr auf Deponien abgelagert werden.
Die bisherige Deponierung von unbehandelten Abfällen hat zu zahlreichen Altlasten geführt, die die Umwelt belasten und deren Sanierung nachfolgenden Generationen hohe Kosten aufbürdet. Dies stellte nicht nur eine Gefahr für das Grundwasser und den Boden dar; er war außerdem eine wesentliche Quelle für das Treibhausgas Methan und ist damit für etwa ein Viertel der gesamten Methan-Emissionen in Deutschland verantwortlich Methan hat eine 21fach höhere Klimarelevanz als Kohlendioxid. Deponien werden in Zukunft keine nennenswerten Methanquellen mehr sein. Damit können mehr als 46 Mio. Tonnen CO2 - Äquivalente eingespart werden. Das trägt auch wesentlich zur Erfüllung der Klimaschutzziele Deutschlands im Rahmen des Kyoto-Protokolls bei. Darüber hinaus werden durch die Behandlung der Abfälle verstärkt Wertstoffe aus dem Hausmüll sowie die enthaltene Energie genutzt und so wertvolle Ressourcen eingespart.
Um auch organische Stoffkreisläufe zu schließen, gibt es ferner Regelungen, wie die Bioabfallverordnung oder die Klärschlammverordnung.
Auch die Anforderungen an den Betrieb von Deponien wurden verschärft. Mit der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Deponieverordnung wird sichergestellt, dass auch langfristig keine Beeinträchtigungen von Abfällen auf Deponien für Mensch und Umwelt ausgehen dürfen. Dies gilt sowohl für Hausmüll-, als auch besonders für Sonderabfalldeponien. Die mit der Verordnung festgelegten Anforderungen zur Abfallannahme wurden am 1. Februar 2007 fortgeschrieben. Spätestens ab 2009 müssen alle Deponien diese Anforderungen erfüllen. Die Deponien, bei denen das nicht möglich ist, werden seit 2005 schrittweise stillgelegt.
Um einer Scheinverwertung von Abfällen auf Deponien ein Ende zu machen, ist am 1. September 2005 die Deponieverwertungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form Abfälle bei der Errichtung, dem Betrieb und der Stillegung von oberirdischen Deponien eingesetzt werden dürfen. Mehr dazu: Klicken Sie auf den Bereich "Siedlungs- und Produktionsabfälle" zum Thema "Deponie".
Da es Abfälle unterschiedlichen Schadstoffgehaltes gibt, gibt es auch verschiedene Grade der Überwachung der Verwertung oder Beseitigung. D. h. abhängig von der Einstufung der Abfälle gemäß den Vorgaben der Abfallverzeichnis-Verordnung (zur Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs) unterscheidet man
ab 01. Februar 2007:
Die zuständige Abfallbehörde kann die Überwachung in ihrer Art und Intensität regeln. Die Vorgaben liefern die TA Abfall (TASo), das Untergesetzliche Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Das am 01. Februar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung hat zum Ziel, die Abfallbehörden sowie die betroffene Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten und die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung zu stärken.