Stand: Dezember 2012
Geht es um den Einsatz der Müllverbrennung zur Beseitigung von Abfällen, so ist die MVA derzeit die effizienteste Methode zur "Inertisierung" von Abfällen.
Die Müllverbrennung bietet die Möglichkeit, im Zuge der Behandlung der Abfälle - um sie ablagerungsfähig zu machen - Strom und Wärme zu gewinnen.
Die nach der Verbrennung übrig bleibenden "inerten", d.h. reaktionsträgen Schlacken sind nach ihrer Aufbereitung noch weitgehend verwertbar, z. B. als Straßenbaumaterial. Nicht verwertbare Schlacken können auf Deponien abgelagert werden. Von ihnen werden auch langfristig keine Umweltbelastungen ausgehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Den Müllverbrennungsanlagen ist vorgegeben, welche Abfälle verbrannt werden dürfen. Besonders streng sind die Auflagen für den besonders überwachungsbedürftigen Abfall, auch als "gefährlicher Abfall" bezeichnet. Er darf nur in speziell für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlagen beseitigt oder in geeigneten Industrieanlagen verwertet werden.
Extra aussortierte, energiereiche Bestandteile von Hausmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbeabfall werden auch in normalen Kraftwerken oder in Industrieanlagen, wie z.B. Zementwerken mitverbrannt ( = thermische Verwertung).
Für die Behandlung von Abfall in Müllverbrennungsanlagen sowie für die Mitverbrennung von heizwertreichen Abfällen, z.B. in Industrieanlagen gelten besonders strenge immissionsschutzrechtliche Anforderungen (17. BImSchV), damit keine schädlichen Emissionen in die Luft oder ins Wasser (§ 34 Wasserhaushaltsgesetz) abgegeben werden.
Gleichwohl gelingt es auch durch mechanisch-biologische Behandlung in Bezug auf die Anforderungen an die Ablagerung einen ökologisch vergleichbaren Standard für die Ablagerung von Siedlungsabfällen zu erreichen. Auch für diese Anlagen gelten mit Inkrafttreten der Artikelverordung "Verordnung über die umweltverträglichen Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen" am 1. März 2001 anspruchsvolle immissionsschutzrechtliche Standards und zwar sowohl für die Emissionen in die Luft (30. BImSchV) als auch wasserseitig (Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung).
Prinzipieller Aufbau einer Müllverbrennungsanlage
Bis zum Jahr 2007 sollen in Deutschland 73 Hausmüllverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von rd. 17,9 Mio. t arbeiten.
Standorte von Hausmüllverbrennungsanlagen:
