Stand: Dezember 2012
Siedlungsabfälle
Informationen erteilt Ihr zuständiges Umwelt- oder Abfallamt.
Über die Aktion "Saubere Kommune - Rote Karte gegen wilden Müll" erhalten Sie Infos unter www.aktion-saubere-kommune.de, weitere Infos beim Deutschen Städte- und Gemeindebund unter www.dstgb.de sowie unter www.aktionsauberelandschaft.de.
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfall)
In einigen Bundesländern, wie Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ist die Sonderabfallentsorgung privaten Firmen überlassen. Andere Bundesländer haben Landesgesellschaften damit beauftragt. An diesen Landesgesellschaften sind Privatunternehmen beteiligt.
Informationen dazu erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Umwelt- bzw. Abfallamt oder bei:
ANS - Arbeitskreis für die Nutzbarmachung von Siedlungsabfällen e.V. | |
Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifischer Abfallbehandlung e.V. (ASA e.V.) | |
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) | |
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) | |
ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. | |
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| Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. im Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKS im VKU) |
| Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau Tel. 03 40 / 21 03 - 0 Fax 03 40 / 21 04 - 22 85 Internet: www.umweltbundesamt.de |