Stand: August 2012

Siedlungs- und Gewerbeabfälle

Siedlungsabfälle

Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Darunter versteht man Abfälle aus Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten. Ferner gehören zu den Siedlungsabfällen auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle sowie getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas und Papier. Auch Fäkalien und Klärschlämme gehören dazu. Das Aufkommen an Siedlungsabfällen liegt bei ca. 49 Mio. Tonnen (2010).

Die Entsorgung des Hausmülls liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der der nach Landesrecht verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger). Dies sind i.d.R. die Kommunen. Für Hausmüll gilt die Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese können sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter oder privater Entsorgungsträger bedienen. Die Abfälle werden bei den privaten Haushalten abgeholt. Der Abfallkalender Ihrer Gemeinde informiert Sie, zu welchen Zeiten das geschieht.

Die Kommune bzw. die von ihr Beauftragten sorgen für die umweltfreundliche Entsorgung der Abfälle. D.h. Abfälle, die verwertbar sind, sollen möglichst stofflich (z.B. Kompost aus Bioabfällen der Biotonne, Glas oder Papier) oder thermisch verwertet werden. Insgesamt wurden im Jahr 2010 ca. 78 % der Siedlungsabfälle verwertet. Die nicht verwertbaren Restabfälle werden einer mechanisch-biologischen Behandlung oder der Müllverbrennung zugeführt. Erst die aus dieser Behandlung übrig bleibenden sowie bereits inert vorliegende Abfälle werden auf Deponien abgelagert. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle auf Deponien mehr abgelagert werden. Weitere Informationen zur Entsorgung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen.

Dokumente zum Thema:

Datum
Titel
26.04.2013 Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder
- Entwurf -
01.08.2012 Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung
01.08.2012 Gesetzgebung in Deutschland
01.04.2009 AbfAblV - Abfallablagerungsverordnung
(Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen)
01.07.2007 Energiepotenziale aus Abfall schöpfen - Immissionsschutz nicht vergessen
01.09.2006 Nachhaltige Entsorgung von Siedlungsabfällen
01.09.2006 Siedlungsabfallentsorgung in Deutschland Ein Jahr TASi - ab 1. Juni 2005 keine Deponierung unvorbehandelter Abfälle mehr
01.09.2006 Entsorgung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen
01.05.2006 Bergversatz
01.07.2005 Strategie für die Zukunft der Siedlungsabfallentsorgung Ergebnisse eines Forschungsvorhabens: Vollständige Siedlungsabfallverwertung möglich
Ergebnisse eines Forschungsvorhabens: Vollständige Siedlungsabfallverwertung möglich
01.06.2005 Deponie
15.03.2005 Prognos-Abschlussbericht: Analyse und Darstellung der durch die TA Siedlungsabfall und die Ablagerungsverordnung ausgelösten Investitionen sowie Arbeitsplatzeffekte
03.06.2004 Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 3. Juni 2004 (BVerwG 7 B 14.04) im Wortlaut zum Thema Deponierung
01.05.2004 Rechtliche, ökonomische und organisatorische Ansätze zur Schließung von Siedlungsabfalldeponieraum - Ergebnisse eines abgeschlossenen Forschungsvorhabens
- Ergebnisse eines abgeschlossenen Forschungsvorhabens -
01.01.2003 Gewerbeabfallverordnung
29.05.1993 Technische Anleitung (TA) Siedlungsabfall
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz
Siedlungs- und Produktionsabfälle: