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Stand: August 2010

Basler Übereinkommen
Weiterentwicklung der weltweiten Regeln für Abfallentsorgung und -exporte

- Ergebnisse der 7. Nebenorgansitzung -

Vom 10. bis zum 14. Mai 2010 fand in Genf die 7. Sitzung der "Open-Ended Working Group" (OEWG), einem Nebenorgan der Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, statt. Mit dieser Sitzung wurde die 10. VSK vom 17. bis zum 21. Oktober 2011 in Cartagena (Kolumbien) vorbereitet.

Wesentliche Ergebnisse:

  1. Strategischer Rahmen für 2012-2021

    Zu einem Strategischen Rahmen für 2012-2021 wurden eine "Vision" (Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen und durch Stärkung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung als Beitrag zur Förderung nachhaltiger Lebensgrundlagen und zur Erreichung der Millenium Development Goals), Leitprinzipien und Strategische Ziele (Effektive Umsetzung der Verpflichtungen des Übereinkommens zur Abfallverbringung und Stärkung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung) sowie Unterziele vereinbart. Das Sekretariat soll Vorschläge zur Umsetzung der Ziele (z.B. durch Mobilisierung von Ressourcen, Stärkung der Regionalen Zentren und Partnerschaften) und zu Indikatoren erarbeiten. Der Strategische Rahmen soll bei der 10. VSK verabschiedet werden.
  2. Initiative der Schweiz und von Indonesien

    In der Folge eines Statements des indonesischen Umweltministers als Vorsitzenden der 9. VSK im Juni 2008 zum weiteren Vorgehen zum Exportverbot (das die EU umgesetzt hat, das aber international noch nicht in Kraft getreten ist und von einigen Ländern abgelehnt wird) haben die Schweiz und Indonesien zu drei informellen Treffen eingeladen, von denen zwei bereits stattgefunden haben und das dritte im September 2010 stattfindet. Es wurde über den Stand der Initiative berichtet. Diese Initiative wurde von der OEWG begrüßt; es sollen Optionen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zur Diskussion bei der 10. VSK entwickelt werden.
  3. Partnerschaften zu Elektroaltgeräten

    Die Arbeiten in der Partnerschaft für Computergeräte (Partnership for Action on Computing Equipment (PACE)) wurden begrüßt. Die Partnerschaft wurde gebeten, Leitlinien zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-Computergeräten zu entwickeln. Die Leitlinien sollen möglichst bei der 10. VSK verabschiedet werden. Die im Rahmen einer Partnerschaft zu Mobiltelefonen erarbeiteten Leitlinien zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-Mobiltelefonen sollen aktualisiert werden. Die Aktualisierung soll bei der 10. VSK verabschiedet werden.
  4. Technische Leitlinien

    Die Entwürfe von Technischen Leitlinien für quecksilberhaltige Abfälle (federführend: Japan bis Ende Januar 2010 und evtl. auch bis zur 10. VSK), Altreifen (federführend: Brasilien) und die Abfallverbrennung in Zementwerken (federführend: Chile) wurden diskutiert und es wurden prozedurale Beschlüsse gefasst, die eine Verabschiedung der Leitlinien bei der 10. VSK ermöglichen sollen. Die Arbeiten zu den Technischen Leitlinien für quecksilberhaltige Abfälle sind dabei im Zusammenhang mit Verhandlungen zu einem verbindlichen globalen Übereinkommen zu Quecksilber zu sehen, die im Juni 2010 begonnen haben und bis Anfang 2013 abgeschlossen werden sollen.p>Technische Leitlinien zu Verbringungen von Elektroaltgeräten, insbesondere zur Abgrenzung Abfall/Nicht-Abfall, sollen bis zur 10. VSK unter Federführung des Sekretariats erarbeitet werden. Seitens der EU wurden hierzu Grundlagen in den Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 1 zur Verbringung von Elektroaltgeräten gelegt.Seitens des Sekretariats des Stockholmer Übereinkommens wurde die OEWG gebeten, über Arbeiten zu den bei der 4. VSK zum Stockholmer Übereinkommen beschlossenen neun neuen POPs zu diskutieren. Dies wurde im Entwurf des Arbeitsprogramms für 2012-2013 aufgegriffen, für den Fall, dass die 5. VSK zum Stockholmer Übereinkommen eine entsprechende Bitte an die Basel-VSK richtet. Die Elfenbeinküste schlug vor dem Hintergrund der Umweltkatastrophe in der Elfenbeinküste im Jahr 2006 vor, Technische Leitlinien zur Behandlung an Land von Abfällen, die auf Schiffen erzeugt werden, zu entwickeln. Um diese Leitlinien entwickeln zu können, wurden die Vertragsstaaten gebeten, die Federführung zu übernehmen.
  5. Schiffsabwrackung

    Die Abwrackung von Schiffen wird überwiegend in einigen asiatischen Ländern in häufig unsachgemäßer Weise durchgeführt. Dabei entstehen große Umwelt- und Arbeitsschutzprobleme, da diese Schiffe gefährliche Materialien wie Asbest, PCB und Schwermetalle enthalten können. Bei der 8. VSK war die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) gebeten worden, bei der in der Entwicklung befindlichen Konvention für das Schiffsrecycling (wurde 2009 als Hongkong-Übereinkommen verabschiedet) ein vergleichbares Kontrollniveau wie im Basler Übereinkommens sicherzustellen. Die 9. VSK bat die OEWG darum, nach der Entwicklung entsprechender Kriterien eine vorläufige Bewertung des Kontrollniveaus der IMO-Konvention vorzunehmen. Es wurde eine Liste von Kriterien verabschiedet. Die Bewertung des Kontrollniveaus soll möglichst bei der 10. VSK abgeschlossen werden.
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