Dabei handelt es sich um Abfälle aus Industrie und Gewerbe. (56,4 Mio. t 2008). Der Erzeuger des Abfalls hat die Eigenverantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung. Er muss die Entsorgung selbst vornehmen - soweit er dazu in der Lage ist, d.h. über geeignete Anlagen verfügt, oder sie fachkundigen privaten Entsorgungsunternehmen übertragen. In einer Reihe von Bundesländern ist diese Verpflichtung allerdings auf so genannte Landesgesellschaften übertragen worden, die dann für eine umweltgerechte Entsorgung eintreten. So soll sichergestellt werden, dass die Abfälle bestimmten, geeigneten Behandlungsverfahren unterzogen werden, um sie entweder umweltfreundlich zu verwerten (derzeit ca. 82 %) oder umweltschonend zu beseitigen. Dazu zählen Sortierung, der Einsatz chemisch-physikalischer Behandlungsverfahren, stoffliche oder energetische Verwertungsverfahren und die Abfallverbrennung in speziellen Verbrennungsanlagen. Erst die dann übrig bleibenden Reststoffe dürfen auf Deponien beseitigt werden.
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| Abfälle zur Beseitigung |