Stand: Februar 2009
(Bis 31.01.2007 = besonders überwachungsbedürftige Abfälle)
Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung, wie z. B. alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten, Blei-, Nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien, chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle