Stand: November 2012
Die ElektroStoffV dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sog. RoHS-Richtlinie).
Die ElektroStoffV setzt die RoHS-Richtlinie dabei 1:1 um und umfasst im Wesentlichen die folgende Vorgaben:
Ziel der ElektroStoffV ist es, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, um hierdurch einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.
Die ElektroStoffV befindet sich aktuell noch im formellen Gesetzgebungsverfahren.