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Stand: November 2012

Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)

Die ElektroStoffV dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sog. RoHS-Richtlinie).

Die ElektroStoffV setzt die RoHS-Richtlinie dabei 1:1 um und umfasst im Wesentlichen die folgende Vorgaben:

  • Hersteller müssen für die den Anforderungen der Richtlinie entsprechenden Elektro- und Elektronikgeräte eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine entsprechende CE-Kennzeichung am Gerät anbringen;
  • Hersteller müssen die dauerhafte Konformität ihrer Geräte sicherstellen;
  • Hersteller müssen bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen.

 

Ziel der ElektroStoffV ist es, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, um hierdurch einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.

Die ElektroStoffV befindet sich aktuell noch im formellen Gesetzgebungsverfahren.

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